[EÜR] wäre so eine Buchung gewerblich?

Hallo,

könntet Ihr mir kurz Eure Einschätzung zu folgendem hypothetischen Sachverhalt mitteilen:

Person A ist Freiberufler. A will eine berufliche Website als Werbung für seine Dienstleistungen einrichten. Ein Freund B, ebenfalls Freiberufler, will das auch, man entschließt sich, dass A ein Webspace-Paket bei einem großen Anbieter bucht und darin auch eine Domain für B registriert.

A erhält die Rechnung dafür vom Anbieter und bezahlt diese.

B bittet nun A, über seinen Anteil (z.B. 1/3 der Kosten) eine Rechnung zu erhalten, da dies für ihn ja ebenfalls Aufwand darstellt.

Wenn nun A eine Rechnung an B stellt „Einrichtung und Betrieb einer Website“ - wäre dies dann nicht womöglich gewerblich?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Wenn nun A eine Rechnung an B stellt „Einrichtung und Betrieb
einer Website“ - wäre dies dann nicht womöglich gewerblich?

Hallo,

nein, solange er DAS nicht gewerblich macht. Hier wird ja nur ein Teil der Kosten weitergegeben. Am besten wäre es, wenn der A nichtmal einen Gewinnaufschlag nimmt. Erst wenn A ein so großes Paket „anmietet“ um dann im großen Stil an „Kunden“ zu verteilen, wirds gewerblich.

Das machen alle Bürogemeinschaften von Freiberuflern auch mit der Büromiete etc. (eine zahlt alles und lässt sich Teile erstatten).

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

danke (und Sternchen :smile: für Deine Antwort.

Eine Nachfrage noch:

Das machen alle Bürogemeinschaften von Freiberuflern auch mit
der Büromiete etc. (eine zahlt alles und lässt sich Teile
erstatten).

Würde darunter auch z.B. folgendes Fallen:

Zwei Freiberufler A und B wollen beide ein Produkt kaufen (jeder eines), man spart sich die sonst doppelten Versandkosten, indem A beide bestellt, eines an B abgibt und ihm über 50% der Gesamtkosten (also Kaufpreis+Versand) eine Rechnung stellt? Womöglich mit Kopie der Originalrechnung als Beleg, das keine Gewinnerzielungsabsicht.

Für mich klingt sowas aber schwer nach Handel… wo ist da die Grenze?

Ein Kollege berichtete einmal, sein Finanzamt wolle ihn als Gewerbetreibenden einstufen, weil er als Freiberufler im EDV-Bereich sich so oft neue Produkte kauft um immer auf dem Laufenden zu sein. Die alten verkauft er dann billig bei ebay. Und das meinte das FA, das wäre gewerblich.

Viele Grüße
Frank