[EÜR] Wann gilt Kreditkartezahlung als abgeflossen

Hallo,

wenn eine Ware, die steuerlich absetzbar ist, gegen Ende eines Jahres gekauft wird, aber erst im darauf folgenden Jahr bezahlt wird: wann können die kosten dann geltend gemacht werden? Im alten oder im neuen Jahr?

Bei kleinen bis mittleren Beträgen, die man über Kassenbon belegt, wird ja nicht geprüft, ob das wirklich bezahlt wurde. Den könnte man also problemlos im alten Jahr einreichen. Wenn man das aber vergessen hat, kann man es dann im neuen Jahr tun mit dem Hinweis, dass laut Bon mit Visakarte bezahlt, also erst im neuen Jahr abgebucht wurde?

Güße
Carsten

Hallo Carsten,

mit dem Begriff „Absetzen“ sprichst Du in Rätseln. Worauf bezieht sich die Frage?

(a) Aufwand iSd § 4 I EStG
(b) Betriebsausgabe iSd § 4 III EStG
© Werbungskosten iSd § 9 EStG
(d) irgendwas anderes?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

mit dem Begriff „Absetzen“ sprichst Du in Rätseln. Worauf
bezieht sich die Frage?

(a) Aufwand iSd § 4 I EStG
(b) Betriebsausgabe iSd § 4 III EStG
© Werbungskosten iSd § 9 EStG
(d) irgendwas anderes?

in dem Fall, den ich vor Augen habe, geht es um Kosten zur Reparatur einer vermieteten Wohnung.

Spielt es denn eine Rolle, um welche Art von Kosten es sich handelt?

Im geschäftlichen Bereich wird m. W. im Jahr der Zahlung abgesetzt, die ist ja in der Buchhaltung klar erkennbar.

Aber im privaten Bereich?

Grüße
Carsten

Servus,

in dem Fall, den ich vor Augen habe, geht es um Kosten zur
Reparatur einer vermieteten Wohnung.

also Werbungskosten. Es gilt grundsätzlich das Abflußprinzip: Jahr der Zahlung = Jahr des WK-Ansatzes (mit paar Ausnahmen).

Im geschäftlichen Bereich wird m. W. im Jahr der Zahlung
abgesetzt, die ist ja in der Buchhaltung klar erkennbar.

Dann ist es eine schlechte Buchhaltung. Aufwand entsteht mit der Verbindlichkeit, nicht mit der Zahlung.

Bei Überschussrechnern und bei Werbungskosten spielt die Zahlung eine Rolle, sonst nicht.

Schöne Grüße

MM

Zahlung = Mittelabfluss von Karte oder Konto?
Hallo Martin,

also Werbungskosten. Es gilt grundsätzlich das Abflußprinzip:
Jahr der Zahlung = Jahr des WK-Ansatzes (mit paar Ausnahmen).

Der ursprüngliche Autor ging in seinem Posting ja von einer Zahlung per Kreditkarte aus.

Wann gilt hier der Abfluß - dann, wenn die Karte belastet wurde oder wenn es tatsächlich vom Konto des Zahlenden abgebucht wurde? Oft liegen ja bis zu 4 Wochen dazwischen…

Danke
und viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

hoppla- das Detail mit der Kreditkarte hatte ich übersehen.

Wenn ich den bloß betreffend Einnahmen klaren, und betreffend Ausgaben eher orakelhaft gehaltenen Hinweis 11 EStH richtig verstehe, gelten Ausgaben nach Verwaltungsauffassung als abgeflossen, wenn nicht mehr über den Betrag verfügt werden kann. Das wäre im Fall der Kreditkarte nicht erst bei Abrechnung der Karte / Belastung des laufenden Kontos der Fall, sondern bereits bei Belastung des Kartenkontos, da dadurch ja der Kreditrahmen verringert wird, also die Karte um den ausgegebenen Betrag weniger belastet werden kann.

Schöne Grüße

MM

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Danke!
Hallo Martin,

danke für Deine Antwort
und schönen Sonntag!

Viele Grüße
Frank

Eine deutliche Regelung wäre da wohl nötig. Zumindest gilt der Abfluss beim Überweisungsträger schon dann, wenn er der Bank übergeben wird obwohl das Geld evtl. erst im Folgejahr abgebucht wird.

Bei der Kreditkarte dürfte dieses Regelung sinngemäß anzuwenden sein.

1 Like

Hallo Oerdiz,

danke für den Hinweis!

Wenn ich also im beleghaften Zahlungsverkehr einen Üw-Träger ausfülle und bei der Bank einreiche, gilt das bereits als Abfluss… und nicht erst der Termin, bei dem das Geld auch tatsächlich vom Konto abgezogen wurde - hieße dann ja beim Online-Banking, das Datum der Eingabe und Authorisierung der Überweisung wäre Abflussdatum, nicht das Buchungsdatum?

Danke
und viele Grüße

Frank