Hallo,
wenn eine Ware, die steuerlich absetzbar ist, gegen Ende eines Jahres gekauft wird, aber erst im darauf folgenden Jahr bezahlt wird: wann können die kosten dann geltend gemacht werden? Im alten oder im neuen Jahr?
Bei kleinen bis mittleren Beträgen, die man über Kassenbon belegt, wird ja nicht geprüft, ob das wirklich bezahlt wurde. Den könnte man also problemlos im alten Jahr einreichen. Wenn man das aber vergessen hat, kann man es dann im neuen Jahr tun mit dem Hinweis, dass laut Bon mit Visakarte bezahlt, also erst im neuen Jahr abgebucht wurde?
Güße
Carsten