Hallo,
es wurde dieses Jahr ein Motorrad als Dienstfahrzeug gekauft. Die erste Rate wurde im April gezahlt. Die zweite Rate wird nächstes Jahr im Mai fällig.
Wird das Motorrad dieses Jahr schon abgeschrieben oder erst wenn das Motorrad ganz abbezahlt ist? Und wird wird die erste Rate in diesem Jahr bei der EüR aufgeführt?
Gruß
Sunny
Hi !
Im Archiv findet sich bei diesen Fallkonstellationen bereits häufig der Hinweis auf die richtige steuerliche Behandlung.
Hier daher nur kurz:
Es liegen zwei unterschiedliche Verträge zu Grunde:
- Kaufvertrag
- Finanzierungsvertrag
Der Kaufvertrag ist mit Übergabe des Wirtschaftsgutes gültig. Ab diesem Zeitpunkt sind Abschreibungen auf das Wirtschaftsgut vorzunehmen.
Die Tilgungsleistungen des Darlehens sind bei der EÜR steuerlich unbeachtlich. Lediglich der Zinsanteil wirkt sich im Jahr der Zahlung steuermindernd aus.
BARUL76
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