[EÜR] was sind Geschäftliche vs. Private Fahrten?

Ich hätte da mal eine Frage, wo ich bislang 2 verschiedene Antworten von sogenannten Fachleuten erhalten habe.
Es geht um ein Teilzeitgewerbe + Firmenwagen.
Hierbei geht es um die geschäftliche Nutzung.
Zählen zum geschäftlichen Umfang der Autofahrten auch
Fahrten zum „normalen“ Arbeitgeber oder nur fahrten
im tatsächlichen Gewerbe ?
Bei der IHK hab ich 2 Antworten erhalten, einmal es wären keine
privat Fahrte - also zum geschäftlichen dazuzurechnen und einmal, es wären keine gewerblichen Fahrten, also doch privat! ???

Würde mich sehr über eine Antwort freuen,
Gruß Thomas

Die Fahrten haben doch mit dem Gewerbe nichts zu tun und sie fallen auch nicht unter die evtl. 1% Regelung. Es ist demnach eine weitere Nutzungsentnahme.

Erst kürzlich hat -meine ich- der BFH eine Entscheidung herausgebracht, wo ein Ehegatte den Betriebswagen des anderen Ehegatten für Fahrten Wohnung-Arbeit genutzt hatte und man der Ansicht war, diese Fahrten fallen unter die 1% Regelung, der BFH hat dies verneint, das Urteil dürfte sich irgendwo bei http://www.bundesfinanzhof.de finden.