Ich hätte da mal eine Frage, wo ich bislang 2 verschiedene Antworten von sogenannten Fachleuten erhalten habe.
Es geht um ein Teilzeitgewerbe + Firmenwagen.
Hierbei geht es um die geschäftliche Nutzung.
Zählen zum geschäftlichen Umfang der Autofahrten auch
Fahrten zum „normalen“ Arbeitgeber oder nur fahrten
im tatsächlichen Gewerbe ?
Bei der IHK hab ich 2 Antworten erhalten, einmal es wären keine
privat Fahrte - also zum geschäftlichen dazuzurechnen und einmal, es wären keine gewerblichen Fahrten, also doch privat! ???
Würde mich sehr über eine Antwort freuen,
Gruß Thomas