Hallo Steuerfüchse,
Person A hat ein Gewerbe angemeldet und auch einen Firmenwagen, den er zu 100 % geschäftlich nutzt. Seine Frau hat einen eigenen Wagen, der auf sie zugelassen ist und der für private Fahrten genutzt wird. Reicht diese Konstellation, um das FA von einer 100 % Nutzung des Geschäftsfahrzeuges zu überzeugen, oder sollte doch lieber ein Fahrtenbuch geführt werden?
Vielen Dank
Gesine
Hallo Gesine,
Reicht diese Konstellation,
um das FA von einer 100 % Nutzung des Geschäftsfahrzeuges zu
überzeugen,
Nein.
oder sollte doch lieber ein Fahrtenbuch geführt
werden?
Auf jeden Fall.
Aber selbst das (so meine persönliche Erfahrung) ist keine Garantie dafür, dass die PKW-Kosten zu 100% als Geschäftsausgaben anerkannt werden.
Grüße von
Tinchen
Hi !
Reicht diese Konstellation, um das FA von einer 100 % Nutzung
des Geschäftsfahrzeuges zu überzeugen?
Nein. Es muss durch eine bestimmte Ablauforganisation sichergestellt sein, dass jegliche Privatnutzung ausgeschlossen ist. Als Privatnutzung gelten übrigens auch Fahrten von der Wohnung zur Arbeit. Wird die Arbeit also nicht zu Hause sondern an einer dauerhaften auswärtigen Stelle ausgeführt, sind die 100% schon mal flöten.
Ein geringer Anteil Privatnutzung wird eigentlich immer unterstellt. Hier ist es dann an dem Steuerpflichtigen, die notwendige Beweisvorsorge zu treffen, dass diese Lebenswahrscheinlichkeit bei ihm nicht zutrifft. Dies kann überwiegend durch ein Fahrtenbuch festgestellt werden. Aber auch bestimmte Abläufe, Was passiert nach der Fahrt, wie/wo wird der Schlüssel verstaut, …? dienen dem Nachweis, dass private Fahrten unmöglich sind. Am besten ist es natürlich dann, wenn ein Mitarbeiter des A zum Tagesende in einem „Schlüsselbuch“ vermerkt, dass die Autoschlüssel an ihn übergeben wurden und er diese in den „Schlüsselschrank“ eingeschlossen hat. Der A sollte möglichst keinen Schlüssel für diesen Schrank besitzen.
BARUL76
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