Servus,
darf ich angesichts der vielen Existenzgründer, die hier auf der Suche nach Informationen mit Hand und Fuss mitlesen, deine Thesen ein bissel näher betrachten?
bei geringen Umsätzen
1.500 € monatlich können durchaus sehr geringe Umsätze sein, z.B. in Handel und Gastronomie braucht man mit solchen Umsätzen gar nicht anfangen wollen.
Also Klartext: Die Grenzen für die Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 (1) UStG sind 17.500 € im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit, danach 17.500 € im Vorjahr und voarussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr. Im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit muss der Umsatz ggf. auf 12 Monate umgerechnet werden.
ist es im Regelfall besser, keine
Umsatzsteuer zu berechnen.
(1) was ist „besser“, was ist „schlechter“? Wenn man ausschließlich die Steuerlast berücksichtigt, ist der Kleinunternehmer, der vorwiegend oder ausschließlich für Unternehmer tätig ist, grundsätzlich besser gestellt, wenn er zur Regelbesteuerung optiert
(2) das Berechnen (= in Rechnung stellen) von USt kommt zuletzt. Nämlich dann, wenn der Kleinunternehmer sich drüber im klaren ist, ob er die Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19(1) UStG in Anspruch nehmen oder zur Regelbesteuerung optieren will. Und wenn er zweitens sinnvollerweise anlässlich der steuerlichen Erfassung durch das FA kundgetan hat, wie ers halten will. Es wäre falsch zu glauben, durch Inrechnungstellen oder nicht Inrechnungstellen von USt sei der Status des Kleinunternehmers beeinflusst. Der Kleinunternehmer, der USt in Rechnung stellt, aber nicht zur Regelbesteuerung optiert, muss die USt abführen, ohne daß er die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug hätte.
(3) konkret im vorliegenden Fall rechnet der Auftraggeber vermutlich per Gutschrift i.S.d. § 14 (2) Satz 2 UStG ab, und zwar, wie wir vernommen haben, mit Ausweis von USt. Die Antwort meines GF, wenn ein Freier Mitarbeiter mit Sonderwünschen daherkam, war regelmäßig: „Wie viele von den anderen zwanzig Interessenten können denn seinen Job machen?“. Es wäre töricht, in einer derartigen Situation ohne weiteres Hinterfragen zu glauben, es wäre „besser“, die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch zu nehmen.
Macht viel Arbeit (USt-Voranmeldung)
Wenn ein Überschussrechner seine Aufzeichnungen mit irgendeiner handelsüblichen Software macht, besteht die viele Arbeit darin, daß er sich insgesamt zwei Vorsteuerschlüssel merken muss.
Wenn er mit z.B. Excel arbeitet, genügen drei in sein Journal eingefügte Spalten (eine für den USt-Schlüssel, eine zum Auswerfen und Aufaddieren der Vorsteuer, eine zum Auswerfen und Aufaddieren der Umsatzsteuer).
Auslesen der USt-Werte und Ausfüllen der USt-Voranmeldung unter Elster Formular für gänzlich Ungeübte ca. 15 Minuten pro Quartal.
Relativ viel Arbeit ist bloß dann im Spiel, wenn man nicht den gleichen Datenbestand zum Erzeugen der USt-Voranmeldungen und für die Überschussrechnung selber benutzt. Das ist aber eine Frage der Dummheit Organisation.
und bringt meistens nichts.
„meistens“ sind die Fälle, in denen Null abziehbare Vorsteuer anliegt. Im Fall unseres Dozenten: Keine beruflichen Telefonate, keine Fachliteratur, keinerlei Büroaufwand, keinerlei Material, keine Fortbildung. Nunja.
Die Option zur Regelbesteuerung ist ausschließlich in dem Fall grundsätzlich unvorteilhaft, in dem ein Kleinunternehmer ausschließlich für Nichtunternehmer tätig ist, unter der Voraussetzung, daß er keinerlei bedeutende Investitionen tätigt.
In allen anderen Fällen muss man den Einzelfall betrachten und darf sich keinesfalls unbesehen an Deine These halten, die in dieser generellen Formulierung falsch ist.
Schöne Grüße
MM