Hallo,
mal folgendes angenommen:
Person A ist selbstständig und nutzt in letzter Zeit vermehrt seinen
Privatwagen für dienstliche Fahrten (kleine Strecken innerorts, aber
auch weitere Strecken zu Kunden außerorts). Der Wagen wird aber
trotzdem überwiegend privat genutzt.
Wie rechnet/setzt Person A dies am Besten ab? Mit einem Fahrtenbuch? Oder nach der 1%-Regelung?
Und wenn mit einem Fahrtenbuch, worauf muß Person A achten? Kann Person A z.B. jederzeit mit dem Führen des Fahrtenbuchs anfangen (Mitten im Jahr, mitten im Monat)? Trägt Person A private und dienstliche Fahrten ein? Wie genau muß Person A den Streckenverlauf einer Fahrt eintragen (Ortsnamen, Straßennamen, PLZs, Hausnummern)? Und am Ende des Jahres für die Steuerklärung würde Person A dann die beruflich zurückgelegten km zählen und diese angeben oder wie (aber dann müßte Person A ja nochmal alles nachzählen - geht das nicht auch einfacher?)?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und viele Grüße
Wolfgang
