[EÜR] wie Internetgebühr Privat/Gewerbe aufteilen?

Hallo,

wenn man eine selbstständige Nebentätigkeit als freischaffender Künstler (kein Gewerbe) beim FA angemeldet hat (Kleinuntern.regelung, nicht umsatzsteuerpflichtig) und seine Bilder übers Internet verkauft, also Website betreibt, die Bilder hochladen, pflegen usw.

Dafür bekommt man eine Telefonrechnung über alles, also private Tel.gespräche wie auch Gesamt-Onlinegebühren via Call-by-Call-Anbietern (kein DSL, keine Flat).

Mit welchem Anteil (30%, 50%??) kann man für die selbstst. Nebentätigkeit die Onlinegebühren in der GuV berechnen?

Danke.
Christina

Hi !

Mit welchem Anteil (30%, 50%??) kann man für die selbstst.
Nebentätigkeit die Onlinegebühren in der GuV berechnen?

Grundsatz:
Es sind die tatsächlich entstandenen Kosten absetzbar.

Vereinfachung:
Über einen Zeitraum von zusammenhängenden 3 Monaten ist der Kostenanteil tatsächlich zu ermitteln. Der so ermittelte Prozentsatz darf für das gesamte Jahr angewendet werden. Für jedes Jahr ist der Anteil neu zu ermitteln.

BARUL76

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Hallo,

vielen Dank für die rasche Nachricht :smile:

Aber bei einer Gesamtrechnung für den privaten Haushalt steht auf der Telekomrechnung nur ein Gesamt-Call-by-Call-Betrag.

Selbst auf dem Einzelverbindungsnachweis sind nur die Einzel-TELEFONGESPRÄCHE aufgelistet, für die Online-Call-by-Call-Beträge gibt es nur den Anbieternamen und den Betrag.

„Schätzt“ man dann den Anteil, der vielleicht max. 30% betragen dürfte, denn „privat“ surft man zuhause ja auch genug :wink:

Danke.
Christina

Mit welchem Anteil (30%, 50%??) kann man für die selbstst.
Nebentätigkeit die Onlinegebühren in der GuV berechnen?

Grundsatz:
Es sind die tatsächlich entstandenen Kosten absetzbar.

Vereinfachung:
Über einen Zeitraum von zusammenhängenden 3 Monaten ist der
Kostenanteil tatsächlich zu ermitteln. Der so ermittelte
Prozentsatz darf für das gesamte Jahr angewendet werden. Für
jedes Jahr ist der Anteil neu zu ermitteln.

BARUL76

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Hi !

Wenn aus der Abrechnung der Nutzungsanteil nicht ersichtlich ist, muss dieser eben per Hand über den Zeitraum von drei Monaten geführt werden. So weit mir bekannt ist, werden aber auch bis zu 50% als dienstlich ohne Probleme durchgewunken. Es kommt halt auf die gesamten Verhältnisse des Einzelfalles an. Wenn hier die 30%-Nutzung eher der Realität entspricht, sollte (wenn das Führen des Nachweises als unnötig angesehen wird) eher dieser Wert angesetzt werden.

BARUL76

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Internetkosten zu 30%
Hallo,

vielen Dank.

Christina