[EÜR] wie Kosten ansetzen wenn man Nachhilfe gibt?

Hallo,

Person L ist Lehrer (Beamter) und möchte Nachhilfe gegen. Angenommen die Genehmigung des Dienstherrn dafür liegt vor.
Die Einkünfte aus der Nachhilfe sind ja offensichtlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Muss Person L dann eine neue Steuernummer beantragen, weil er Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hat?

Mit welchem Satz wären z. B. die gefahrenen Kilometer zum Nachhilfeschüler als Werbungskosten anzusetzen? 30 Cent pro Km, also tatsächlich gefahrene Strecke (nicht nur einfach)?

Person L ist Lehrer (Beamter) und möchte Nachhilfe gegen.
Angenommen die Genehmigung des Dienstherrn dafür liegt vor.
Die Einkünfte aus der Nachhilfe sind ja offensichtlich
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Muss Person L dann eine neue Steuernummer beantragen, weil er
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hat?

Nachhilfe dürfte zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören und wäre damit beim Finanzamt anzumelden.
(Unterschied Gewerbe/Freiberuf) http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

Mit welchem Satz wären z. B. die gefahrenen Kilometer zum
Nachhilfeschüler als Werbungskosten anzusetzen? 30 Cent pro
Km, also tatsächlich gefahrene Strecke?

stimmt.

Weitere mögliche Werbungskosten:
Quittungsblock, Bücher, Lösungshefte, Kopien, …

Gruß JoKu