[EÜR] wie Kraftfahrzeugsteuer absetzen?

Hallo liebe Leute,

vielleicht habt Ihr einen Rat.

Wie wird die Kraftfahrzeugsteuer und die private Krankenversicherung bei einem selbstständigen abgesetzt?
Stimmt es das bei der Buchung der o.g. Steuer und Versicherung die 16% MwSt. zurückerstattet werden? Wenn ja, wie wird es eingegeben?
Oder mindern sie „lediglich“ den Umsatz?

Vielen dank schon mal

Gruß Niko_1973

Wie wird die Kraftfahrzeugsteuer und die private
Krankenversicherung bei einem selbstständigen abgesetzt?
Stimmt es das bei der Buchung der o.g. Steuer und Versicherung
die 16% MwSt. zurückerstattet werden? Wenn ja, wie wird es
eingegeben?

Hallo,
die Kfz-Steuer wird ganz normal als Betriebsausgabe abgesetzt, wenn der Selbständige das Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet hat. Falls es im Privatvermögen bleibt können die beruflich gefahrenen km insgesamt mit 30 Cent abgesetzt werden. Damit ist dann auch die Kfz-Steuer abgegolten. Bei der Krankenversicherung kann der Selbständige max. 2400€ im Jahr absetzen, und zwar als Sonderausgabe (Seite 3 im Hauptformular).
Gruß
Denis

vielleicht habt Ihr einen Rat.

Ja, haben wir.

Wie wird die Kraftfahrzeugsteuer und die private
Krankenversicherung bei einem selbstständigen abgesetzt?

Dazu hat sich Dennis schon geäußert, wie er allerdings auf die Begrenzung von 2400 € kommt, ist mir nicht klar. Diese Begrenzung kenne ich nur bei Leuten, die Zuschüße zu den Beiträgen oder den Krankheitskosten bekommen. Selbstständige, die ihre gesamten Krankheitskosten selber tragen, können auch mehr als 2400 € absetzen (Stichwort: Günstigerprüfung).

Stimmt es das bei der Buchung der o.g. Steuer und Versicherung
die 16% MwSt. zurückerstattet werden? Wenn ja, wie wird es
eingegeben?

Nein, denn bei Versicherung fällt keine MwSt. an, sondern Versicherungssteuer und die wird zusammen mit der Prämie als Ausgabe gebucht. Dass beide Steuern denselben Satz haben (16 %, Ausnahme Feuerversicherung) ist mehr oder weniger Zufall.

Wie wird die Kraftfahrzeugsteuer und die private
Krankenversicherung bei einem selbstständigen abgesetzt?

Dazu hat sich Dennis schon geäußert, wie er allerdings auf die
Begrenzung von 2400 € kommt, ist mir nicht klar. Diese
Begrenzung kenne ich nur bei Leuten, die Zuschüße zu den
Beiträgen oder den Krankheitskosten bekommen. Selbstständige,
die ihre gesamten Krankheitskosten selber tragen, können auch
mehr als 2400 € absetzen (Stichwort: Günstigerprüfung).

Hallo,
es sieht so aus als ob einer bei der Neuregelung der Vorsorgaufwendungen noch nicht ganz durchblickt. Ist ja auch ein schweres Thema. Seit 2005 wird zw. Altersvorsorge und übrigen Versicherungen unterschieden. Die KV gehört zu den übrigen Versicherungen. Ledige Selbständige können hier max. 2400€ pro Jahr absetzten, Arbeitnehmer und Beamte sogar nur 1500€, weil sie Zuschüsse vom Arbeitgeber bekommen.

Gruß
Denis

es sieht so aus als ob einer bei der Neuregelung der
Vorsorgaufwendungen noch nicht ganz durchblickt. Ist ja auch

Den Eindruck habe ich auch.

In einem mir persönlich bekannten Fall wurde für 2005 mehr als 5000 € KV Beiträge als Sonderausgaben akzeptiert. Nichts für ungut.

Stichwort: Günstigerprüfung

Hallo Dennis,

ein schweres Thema. Seit 2005 wird zw. Altersvorsorge und
übrigen Versicherungen unterschieden. Die KV gehört zu den
übrigen Versicherungen. Ledige Selbständige können hier max.
2400€ pro Jahr absetzten, Arbeitnehmer und Beamte sogar nur
1500€, weil sie Zuschüsse vom Arbeitgeber bekommen.

Was Du schreibst ist völlig richtig. Es wird aber immer geprüft, ob die alte oder die neue Regelung für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Und wenn die alte REgelung günstiger ist, können auch höhere als die von Dir genannten Beträge für die KV abgesetzt werden.

Gruß

Nordlicht

Unwissenheit?
Es ist recht belustigend, wenn manche User (Denis V.) Experten in Steuertricks a la Konz sind und ständig darauf verweisen, aber nicht in der Lage sind, die einfachsten Dinge des Steuerrechts zu kapieren.

Hätte der User den § 10 (4a) EStG mal gelesen (anstatt Konz) wäre ihm klar geworden, dass seine Ausführung falsch ist.

Ob Konz ebenso falsch geantwortet hätte?

.

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Dummheit

Es ist recht belustigend, wenn manche User (Denis V.) Experten
in Steuertricks a la Konz sind und ständig darauf verweisen,
aber nicht in der Lage sind, die einfachsten Dinge des
Steuerrechts zu kapieren.

Zu deiner Beruhigung, ich arbeite hauptsächlich mit Haufe-und Schäffer-Poeschel-Literatur, für Laien ist sie aber zu anspruchsvoll, deswegen empfehle ich einfacheren Lesestoff, wo Millionen von Lesern nicht irren können. Falls du es noch nicht gemerkt hast, das ist kein Experte-Experte-Forum, sondern E-Laie-Forum.

Hätte der User den § 10 (4a) EStG mal gelesen (anstatt Konz)
wäre ihm klar geworden, dass seine Ausführung falsch ist.

Ein echter Experte sollte in der Lage sein das Gesetz in eigenen Worten wiederzugeben, anstatt auf Paragrafen zu verweisen. Oder kriegst du das nicht hin, den Eindruck habe ich allmählich. Was genau soll denn falsch sein an meiner Antwort, ein Poster hat mir schon recht gegeben???

Gruß
Denis

ich allmählich. Was genau soll denn falsch sein an meiner
Antwort,

Du hattest die Günstigerprüfung übersehen, die in dem von mit genannten Fall einen Unterschied von über 100 % ausmacht.

Alte Regelung: 5500 € absetzbar,
Neue Regelung: 2400 € absetzbar.

Außerdem: Du hattest mir vorgeworfen, keine Ahnung zu haben, also sei mal nicht so dünnhäutig, wenn man Dir, in diesem Fall zu Recht, den gleichen Vorwurf macht.

Hallo Nordlicht,
was soll der Zickzack-Kurs, hast du nicht oben geschrieben, daß ich völlig recht habe? Wenn ich die Günstigerprüfung nicht erwähnt habe, heißt das nicht gleich, daß ich sie nicht kenne. Du hast dagegen geschrieben, daß du nicht nachvollziehen kannst wie ich auf die 2400€ komme. Wie soll man das anders interpretieren als daß du die Neuregelung noch nicht gekannt hast?

Gruß
Denis

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

MOD: Artikel und Teilthread abgeschlossen
Hallo,

weitere Auseinandersetzungen per Mail…

Schöne Grüße
Cirwalda