[EÜR] wie Website mit kostenpfl. Inhalt angeben?

Guten Tag,

Situation:
Ein Arbeitnehmer möchte nebenher eine kleine Website mit kostenpflichtigen Inhalten anbieten.
Muss sich der Arbeitnehmer wegen den eventuellen Einnahmen nebenberuflich verselbstständigen oder ist es ausreichend wenn Gewinne in der „normalen“ Steuererklärung angegeben werden.

Viele Grüsse
R. Hermann

Wenn die Einnahmen unter dem Kosten bleiben, ist es eine Liebhaberei (=Hobby).
Es siehht hier aber so aus, als ober immer wider einen Gewinn erzielen möchte. Dann ist es ein Gewerbe oder Teil eines Gewerbes.
Das Gewerbe wird bei der Stadt angemeldet.

Der Gewinn ist zu ermitteln und in einer Anlage GSE zur „normalen“ Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wenn der o. G. Mensch auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, kommt noch das Handling der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer hinzu.
Trotz der geringen Mehraufwands (monatliche Umsatzsteuervoranmeldung plus jährliche Umsatzsteuererklärung) kann dies aber durchaus wirtschaftlich sinnvoll sein.

Gruß JoKu

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Bürgerbüro
Hallo Ralf,

dass beliebige (legale) Einnahmen einfach auf den Bögen für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder als sonstige Nebeneinkünfte anzugeben sind, ist klar.

Deine Hauptfrage ist, ob dies evtl. gewerbepflichtig ist, d.h. eine offizielle Anmeldung bei der Gemeinde erfo. ist und das kann sicher das Bürgerbüro oder wie immer die heutzutage All-In-One-Büros der Gemeinden lauten am Besten sagen.

Gruß

Stefan