EÜR Zeile 14 - Welcher Wert ist richtig?

Hallo,

zum EÜR-Formular habe ich eine Frage. In Zeile 14 ist die „Vereinnahmte USt. sowie USt. auf unentgeltliche Wertabgaben“ einzutragen.

Ist dort lediglich die Umsatzsteuer aus den eigenen Verkäufen (Umsätzen) einzutragen? Oder ebenfalls die Umsatzsteuer, die man als Leistungsempfänger gemäß §13b UStG schuldet?

Als Beispiel:

Unternehmer A aus Deutschland verkauft Ware im Wert von 100.000 Euro (netto). Seine Umsatzsteuer aus den Verkäufen beträgt dann 19.000 Euro.

Ein Unternehmen X aus dem EU-Ausland erbringt Leistungen für den Unternehmer A. Die Umsatzsteuer (sagen wir 2.000 Euro) muss der Leistungsempfänger (Unternehmer A) in Deutschland abführen (und kann sich diese natürlich auch „zurückholen“).

Muss in Zeile 14 nun 21.000 Euro eingetragen werden? Ich gehe davon aus, dass 19.000 Euro in der Zeile richtig ist. Taucht die Umsatzsteuer, die man als Leistungsempfänger schuldet, überhaupt in einer EÜR auf?

ja, denn auch die gleichzeitige Vorsteuer kommt in die „Vorsteuer-Zeile“ - sonst stimmt die EÜR nicht mit der USt-Erklärung überein.

Jedes Proramm steuert dies so!

Lia