[EÜR] Zinsen auf Steuern, Säumniszuschlag?

Hallo,

mal angenommen ein umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler macht gerade seine GUV und fragt sich, was mit folgenden Zahlungen bzw. Einnahmen passiert:

  • gezahlte Zinsen auf USt-Forderungen
  • erhaltene Zinsen für USt-Erstattungen
  • Säumnis- und Verspätungszuschläge auf USt-VA/Erkl.
  • gleiches in grün, aber für die ESt-Erklärungen

Was davon würde sich steuerlich auswirken?

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, würden erhaltene Zinsen für ESt-Erstattungen versteuert werden müssen (in Anlage KAP oder woanders?), verausgabte Zinsen für Nachzahlungen wären aber nicht absetzbar (auch keine Sonderausgaben o.ä.?). Stimmt das?

Und was ist mit den Säumnis- und Verspätungszuschlägen auf ESt-Vorauszahlungen bzw. die Nachzahlungen des ESt laut Bescheid?

Zumindest für alles rund um die Umsatzsteuer sollte doch eine betriebliche Veranlassung vorhanden sein. Kommt also alles (SäumnisZ, Zinsen etc.) in die GUV oder würden z.B. die Zinsen in der KAP aufgeführt?

Ist etwas verwirrend…

Danke
und viele Grüße

Frank

Hallo Frank,

die Grundfrage ist immer, ob die Ausgabe betrieblich veranlasst ist.

Bei der Umsatzsteuer also ja, bei der Einkommensteuer eben nicht.

Das gilt dann auch für steuerliche Nebenleistungen, wie die von dir erwähnten.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, würden erhaltene
Zinsen für ESt-Erstattungen versteuert werden müssen (in
Anlage KAP oder woanders?), verausgabte Zinsen für
Nachzahlungen wären aber nicht absetzbar (auch keine
Sonderausgaben o.ä.?). Stimmt das?

So ist es !

Ist etwas verwirrend…

Sooo verwirrend nun auch wieder nicht !

Gruß

Petz

Hallo Petz,

Das gilt dann auch für steuerliche Nebenleistungen, wie die
von dir erwähnten.

Danke! - also packe ich alles betrieblich veranlasste, auch die vom FA erhaltenen Zinsen auf die USt-Erstattung, in die GUV?

Die Zinsen nicht in die KAP - aber die auf die ESt-Erstattung schon dorthinein oder gibt’s da eine andere Stelle wo die hinmüssen?

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

wie DU das machst, darf ich hier rechtlich nicht beurteilen.

Danke! - also packe ich alles betrieblich veranlasste, auch
die vom FA erhaltenen Zinsen auf die USt-Erstattung, in die
GUV?

Wie gesagt, was DU machst…
Aber allgemein gesagt, wäre das schon richtig.

Die Zinsen nicht in die KAP - aber die auf die ESt-Erstattung
schon dorthinein oder gibt’s da eine andere Stelle wo die
hinmüssen?

Zinsen der Einkommensteuererstattung gehören auf die Anlage KAP, dort gibt es sogar eine extra Zeile dafür …

Gruß

Petz

Hallo Petz,

wie DU das machst, darf ich hier rechtlich nicht beurteilen.

Sorry, war allgemein gemeintes „ich“ nach dem Motto „ich würde es so machen, wenn ich an dem hypothetischen Fall beteiligt wäre“.

Danke für Deine Antwort!

Viele Grüße
Frank