mal angenommen ein umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler macht gerade seine GUV und fragt sich, was mit folgenden Zahlungen bzw. Einnahmen passiert:
gezahlte Zinsen auf USt-Forderungen
erhaltene Zinsen für USt-Erstattungen
Säumnis- und Verspätungszuschläge auf USt-VA/Erkl.
gleiches in grün, aber für die ESt-Erklärungen
Was davon würde sich steuerlich auswirken?
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, würden erhaltene Zinsen für ESt-Erstattungen versteuert werden müssen (in Anlage KAP oder woanders?), verausgabte Zinsen für Nachzahlungen wären aber nicht absetzbar (auch keine Sonderausgaben o.ä.?). Stimmt das?
Und was ist mit den Säumnis- und Verspätungszuschlägen auf ESt-Vorauszahlungen bzw. die Nachzahlungen des ESt laut Bescheid?
Zumindest für alles rund um die Umsatzsteuer sollte doch eine betriebliche Veranlassung vorhanden sein. Kommt also alles (SäumnisZ, Zinsen etc.) in die GUV oder würden z.B. die Zinsen in der KAP aufgeführt?
die Grundfrage ist immer, ob die Ausgabe betrieblich veranlasst ist.
Bei der Umsatzsteuer also ja, bei der Einkommensteuer eben nicht.
Das gilt dann auch für steuerliche Nebenleistungen, wie die von dir erwähnten.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, würden erhaltene
Zinsen für ESt-Erstattungen versteuert werden müssen (in
Anlage KAP oder woanders?), verausgabte Zinsen für
Nachzahlungen wären aber nicht absetzbar (auch keine
Sonderausgaben o.ä.?). Stimmt das?