unter welchen Umständen ist ganz allgemein eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (Lux.) bzw. beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag möglich?
Mit anderen Worten: In welchen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht NICHT das letzte Wort? Muss es eine solche Klage ausdrücklich zulassen?
unter welchen Umständen ist ganz allgemein eine Klage beim
Europäischen Gerichtshof (Lux.)
…normalerweise gar nicht. Der EuGH wird im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren von den inländischen Gerichten angerufen. Direkte Klagen gibt es nur für bestimmte Ausnahmefälle, und die gehen meistens zunächst an das EuG (Europ. Gericht 1. Instanz).
bzw. beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag möglich?
Die Beschwerde an den EGMR ist nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges möglich mit der Behauptung der Verletzung eines Rechtes nach der EMRK durch den Staat.