EuGH kippt Glücksspiel-Monopol in Deutschland

Hallo zusammnen,

Ist diese Entscheidung schon rechtsgültig?
Dürfen die Wettbüros die in Bayern dicht gemacht wurden, ab heute wieder öffnen?

Danke für die Antworten

LG
Volkan

Rechtsgültig ist die Entscheidung sicher, da der EuGH die höchste Instanz ist. aber es wurde im urteil auch klar, dass der Staat sehr wohl Glückspielmonopole haben kann. Nur der Zusammenhang mit Suchtprävention ist so nicht zulässig. Auch ist die Frage, inwieweit das ganze sich auf Sportwetten auswirkt - und wie auf lotto und Co.
Ich denke nicht, dass dichtgemachte „Spielbuden“ jetzt sofort wieder öffnen können; auch weil einige unklar ist, würde iuch als deren Betreiber damit warten, da kommen sicher noch nationale Gesetze.

Hi,

kommt darauf an, ein Blick in das Schreiben, mit dem der Betrieb des Sportwettbüros untersagt wurde hilft hier:

Wurde die Schliessung des Wettbüros mit Paragrafen aus der GewO oder dem LStVG verboten, so bleibt dies mit Sicherheit weiterhin geschlossen.

Wurde das Wettbüro aufgrund des GlüstV geschlossen, sollte man sich beim zuständigen Landratsamt/Stadt kundig machen, allerdings haben die noch keine Verwaltungsanweisungen.

Am besten man hält noch ein bißchen die Füsse still, mit Sicherheit wird es ein neues Erlaubnisverfahren geben, wenn man jetzt schon aufmacht, könnte es Schwierigkeiten bei einem späteren Erlaubnisverfahren geben.

Im übrigen würde es die Verwaltung schon sehr ungewöhnlich finden, wenn man von heute auf morgen sofort Wetten anbieten könnte…

grüße
miamei

Hallo,

Ist diese Entscheidung schon rechtsgültig?
Dürfen die Wettbüros die in Bayern dicht gemacht wurden, ab
heute wieder öffnen?

heute nicht und vermutlich auch nicht so bald:
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1037344

Gruß
Christian

Hallo,

Ist diese Entscheidung schon rechtsgültig?
Dürfen die Wettbüros die in Bayern dicht gemacht wurden, ab
heute wieder öffnen?

Definitiv nein, und zwar schon deshalb, weil der EuGH niemals einen konkreten Rechtsstreit entscheidet.
Der EuGH hat auch auch im eigentlichen Sinne den Glücksspielvertrag nicht „gekippt“, weil er - anders als das BVerfG - nicht befugt ist, ein deutsches Gesetz für nichtig zu erklären.

Der EuGH hat im Vorabentscheidungsverfahren „nur“ über die Auslegung des EU-Vertrages (AEUV) entschieden.
Nun ist es Sache der deutschen Behörden und Gerichte, Rechtshandlungen im Einklang mit dieser Entscheidung vorzunehmen, also z.B. ergangene Verbotsverfügungen aufzuheben, neue gesetzliche Regelungen zu erlassen etc.

Viele Grüße

Trobi.