Hallo Community,
ich wende mich mit einer Frage zur EuGH-Rechtsprechung an euch.
Ich verfolge z.Zt. die Rechtsprechung des EuGH zum Thema Mehrwersteuer und mir fällt auf, dass der EuGH in wichtigen Fragen Zinseffekte beim Vergleich / bei der Beurteilung verschiedener Sachverhalte schlichtweg vergisst und stattdessen mit einer Nominalwertbetrachtung - bei Sachverhalten, die über mehrere Jahre laufen - argumentiert.
Meine Frage insofern: Ist jemand von euch auf Rspr. des EuGH gestoßen, in der Zinseffekte berücksichtigt werden? Also, im Gegensatz zur jur. Auslegung, ein gewisses ökonom. Verständnis an den Tag gelegt wird?
Würde mich sehr freuen, wenn jemand Hinweise für mich hat. Analoge Rspr. mit Nominalwertbetrachtung würde mich ebenso freuen - zwar nicht im Sinne meiner Argumentationskette, aber zumindest im Sinne wissenschaftlicher Vollständigkeit.
Vielen Dank!