EuGVÜ

Ich hätte da eine kurze Frage:
Das Brüsseler Übereinkommen (Europäisches Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen)ist in Österreich unmittelbar anwendbar (und daher nicht in innerstaatl. Recht umgesetzt). Wie ist die dies in Deutschland? Unmittelbare Anwendbarkeit oder Umsetzung in deutsches Recht?

Unmittelbare Anwendung

Das EuGVÜ gilt unmittelbar. Es ist nicht in die Zivilprozeßordnung oder das Gerichtsverfassungsgesetz eingearbeitet worden.

Django

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Danke o.T.