EULA - Hilfe bei Verständnis

Hi zusammen,
angenommen, man hätte eine Corel X7 Home & Student Suite in einer Schachtel gekauft. Hat sie genutzt und registriert…
Dann überall deinstalliert und möchte sie weiterverkaufen. Darf man das?

Ich habe hier nachgelesen:
http://www.corel.com/de/eula/

IHRE PFLICHTEN BEI DER VERWENDUNG DER SOFTWARE. ...  Sie dürfen die (Ihnen in dieser EULA gewährten
Nutzungsrechte an der) Software nicht verkaufen, vermieten, verleasen,
weiterverkaufen oder verleihen. 

Abweichend davon sind Verkauf oder Weiterverkauf der (Ihnen in dieser EULA
gewährten Nutzungsrechte) an der Software zulässig, wenn die Software mit
Zustimmung von Corel entweder in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder
des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gelangt ist und soweit das
urheberrechtliche Verbreitungsrecht von Corel erschöpft ist. Dies ist bei Software,
die per Download erworben worden ist, nur bei kumulativem Vorliegen der
folgenden Voraussetzungen der Fall: 

(1) Die
Software wurde zuvor rechtmäßig von Corel selbst oder mit Zustimmung von Corel
in den Verkehr gebracht. Im Falle des Herunterladens einer Kopie der Software
ist dies nur der Fall, wenn Corel die Zustimmung gegen Zahlung eines Entgelts
erteilt hat, das es Corel ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der
Kopie der Software entsprechende Vergütung zu erzielen.

(2) Corel
hat Ihnen das Recht eingeräumt, die Software ohne zeitliche Begrenzung zu
nutzen.

(3) Sie
machen jede eigene Kopie im Falle eines Weiterverkaufs unbrauchbar. Sie sind hiernach nicht berechtigt, eine
Lizenz, sofern diese für eine Ihren Bedarf übersteigende Anzahl von Nutzern
gilt, aufzuspalten und das Recht zur Nutzung der Software nur für eine von
Ihnen bestimmte Nutzerzahl weiterzuverkaufen und die bei Ihnen installierte
Kopie weiter zu nutzen.

(4) Sie
erteilen dem Käufer die zur Feststellung der bestimmungsgemäßen Nutzung der
Software erforderlichen Informationen in geeigneter Weise.

Sofern Sie nicht rechtmäßiger Ersterwerber (der Ihnen in dieser EULA
gewährten Nutzungsrechte an) der Software sind, sondern die Software (bzw. die
Nutzungsrechte hieran) gebraucht erwerben, sind Sie zur Nutzung nur berechtigt,
wenn und soweit Sie die (Nutzungsrechte an der) Software rechtmäßig erwerben.
Der Umfang Ihres Nutzungsrechts bestimmt sich in diesem Fall nach dieser EULA
und wird durch diese EULA begrenzt.

Habe es nun das dritte Mal gelesen und nicht verstanden. Darf man nun verkaufen oder nicht?
Danke für Erhellung

Grüße
Bufo

Wenn Du die entsprechenden Bedingungen erfüllst, ja:

Gehen wir mal davon aus, dass Du die Lizenz in der EU/dem EWR erworben hast.

Wenn Du die Software als Download erworben hast:

Gehen wir mal von offiziellen Download gegen angemessene Vergütung aus.

Da wird eine anständige Lizenz dabei gewesen sein, die genau dies gestattet hat.

Du zerstörst deine eigenen Datenträger mit Kopie der Software, und hast auch nicht vor, von einer Dreierlizenz nur eine einzelne Lizenz zu veräußern, also ja.

Du teilst dem Käufer den Lizenzschlüssel mit, damit dieser die Software nutzen kann, also ja.

So hätte ich das auch verstanden.
Ich habe ja angenommen, ich hätte eine Schachtel mit Datenträger dazu.

Mal ganz theoretisch angenommen, ich hätte den Support gebeten, die Registrierung aus meinem Konto zu löschen. Die hätten gesagt, laut Lizenz dürfe ich nicht verkaufen. Bin nun verwirrt.

Dem Support traue ich keinen Meter, die haben mir auch gesagt, die ( neue x8) Version für Schüler/Lehrer gäbe es nicht auf Deutsch. Was nachweislich nicht stimmt, habe die Sprache inzwischen umgestellt…

Danke!
Bufo

Gerichte haben entschieden, dass die Lizenzen für die Nutzung ein handelbares Gut sind. Wenn ein Nutzer eine solche Lizenz erworben hat, endet die Hoheit des Herstellers über die Lizenz. Er kann also einen Weiterverkauf der Lizenz nicht rechtlich bindend ausschließen.

(In dem Fall ging es um einen Händler, der massenhaft Windows-Lizenzen von verschrotteten PCs weiterverkaufte. EuGH vom 3. Juli 2012 (C 128/11))
PC Welt zu diesem Thema
Wikipedia - etwas umfassender

Ja, natürlich wollen die Hersteller, dass der Nutzer seine Lizenz wegwirft und ein anderer Nutzer eine neue Lizenz entwirft. Autohersteller verkaufen auch lieber einen Neuwagen, anstatt zugucken zu müssen, wie die Kunden gebrauchte Fahrzeuge untereinander weiterverkaufen….

Grüße

1 Like

Dazu gehört aber doch auch, dass es sich um eine ‚Home & Student‘-Version handelt. Er darf also nicht an jeden verkaufen, oder gilt diese Einschränkung nicht weiter?

Da die Home&Student-Versionen von Corel als Neuversionen frei im Handel verfügbar sind, und es Sache des Käufers ist, ob der diese dann auch tatsächlich nutzen darf, sehe ich hier in Bezug auf Gebrauchtsoftware keinen Unterschied. D.h. verkaufen darf man an jedermann, und der Käufer muss dann für sich entscheiden, ob er die Bedingungen für den Einsatz einer solchen Lizenz erfüllt.

Mehr Gedanken könnte man sich machen, wenn entsprechende Versionen - wie bei diversen anderen Herstellern - tatsächlich nur gegen konkrete, entsprechende Nachweise erhältlich sind. Da würde ich aber auch wieder den Hersteller in der Pflicht sehen, dass dieser dann bei erneuter Registrierung von sich aus aktiv wird, und vom Gebrauchtkäufer dann ebenfalls die entsprechenden Nachweise einfordert.

1 Like

Wie bekommt man denn nun Corel dazu, die Registrierung der Software zu löschen?