EÜR 10 Tage Regelung - was ist eine regelmäßige Zahlung?

Hallo, angenommen jemand hat einen Kunden, dem er quartalsweise Rechnungen in unterschiedlicher Höhe stellt auf Basis eines Beratungsvertrags.
Die letzte Rechnung wurde am 15.12. erstellt mit Zahlungsziel 15.01., der Geldeingang ist am 3.1. Ist der Zahlungseingang dem alten Jahr zuzurechnen oder darf der Zufluss im neuen Jahr verbucht werden?
Danke!

Bezüge, die sich zwar wiederholen, bei denen aber die einzelne Leistung von einer jedes Mal neuen Entschlussfassung oder Vereinbarung abhängig ist, sind
keine wiederkehrenden Einnahmen. Das könnte den Beratungsvertrag schon einmal rauskegeln, denn die „unterschiedliche Höhe“ könnte ein Hinweis darauf sein, dass der Umfang der Beratungsleistung stets neu vereinbart wird und lediglich die Höhe des Stundensatzes und der Abrechnungszeitraum wiederkehrend sind.

Aber unabhängig davon besteht keine Fälligkeit innerhalb des Zehntageszeitraums, insofern greift § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG ohnehin nicht, es verbleibt also bei Zurechnung zum neuen Jahr.