Eure meinung zu 61 vvg -aqua stop

hallo kollegen,

habe gestern den wuss…-brief gelesen und bin dabei über eine wertung dieses ra zum thema aqua-stop und 61 vvg gestossen.
hier hatt ein lg entschieden, dass ein lw-s nach 61 nicht ersatzpflichtig sei, weil die waschmaschine nicht über einen aqua stop verfügte. (vorliegend war die maschine ca. 15 std. unbeaufsichtigt)soweit so gut.
was ich nun nicht nachvollziehen kann ist die schlußfolgerung des ra, der generell eine grobe fahrlä. unterstellt wenn kein aqua-stop eingebaut wurde. das halte ich jedoch für sehr fraglich (thema herbeiführung), insbesondere auch in anbetracht der zu den fällen von gekippten fenstern in der ed-vers. ergangenen urteile.

mich würde mal eure meinung dazu interessieren.

gruß
j.

Hallo Jörg,

wenn kein Aqua-Stop eingebaut ist, muss ich den Wasserhahn zudrehen.

Ich halte es für grob fahrlässig und habe schon immer diese Ansicht vertreten, die nun auch juristisch gewürdigt wird.

Das gleiche gilt für geöffnete Fenster. Wenn ein Kipp- und Hebelschutz angebracht ist - o.k. - sonst: grob Fahrlässig (o.k. - natürlich auch eine Frage des Stockwerks - z.B. im 12 Stock nur noch fahrlässig!

Das Prinzip ist doch einfach - Kunden/Mandanten wollen immer einen möglichst geringen Beitrag - das steht im Gegensatz zu uneingeschränkten Leistungen.
Wenn wir den Konten lösen wollen, dann müssen die Kunden/Mandanten lernen alle möglichen Sicherungen zu verwenden, die zumutbar sind.

Alternativ machen wir das Hochpreisprodukt, dass nicht wegen Shareholder Value oder Provisionsmaximierungen teuer ist, sondern weil es ausdrücklich ohne Aqua Stop und Hebelschutz Versicherungsschutz gewährt. Ich bin mir sicher, dass sich durch die Risikoselektion die Beiträge dann kurzfristig verändern werden. Das Preiswerte wird noch günstiger, das Teure noch teurer.

Vile Grüße
Thorulf Müller

Hallo Jörg,
ich gehe mal davon aus, das der RA meinte, wenn ein Wasserhahn ständig aufgedreht ist und kein Aqua Stop eingebaut ist. Der VN weiß (sollte wissen) in Zusammenspiel mit einer Materialermüdung kann dieses einen Schaden auslösen. Kommt dann noch eine lange Abwesenheit dazu, ergeht die Auslegung der groben Fahrlässigkeit. Diese kann ich auch voll und ganz unterstützen. Eine Versicherung ist nicht dazu da um die Gleichgültigkeit mancher Kunden gegenüber ihrem Besitz zu bezahlen. Einzelfälle gibt es leider immer die unter einer solchen Regelung leiden und nur dann wirklich einen Ersatz bekommen wenn ein gerichtlicher Vorgang durchgeführt wird.

Hast du mal einen Link für deinen Artikel??

Gruß
Martin

Hallo Thorulf,

erst mal danke für dein statement.

wenn kein Aqua-Stop eingebaut ist, muss ich den Wasserhahn
zudrehen.

  • aber wenn man waschen will, muss der hahn aufgedreht sein.

Ich halte es für grob fahrlässig und habe schon immer diese
Ansicht vertreten, die nun auch juristisch gewürdigt wird.

  • jedem seine meinung; deswegen hab ich ja gefragt. :smile:

Das gleiche gilt für geöffnete Fenster. Wenn ein Kipp- und
Hebelschutz angebracht ist - o.k. - sonst: grob Fahrlässig
(o.k. - natürlich auch eine Frage des Stockwerks - z.B. im 12
Stock nur noch fahrlässig!

  • nun hierzu gibt es eine ganze reihe von urteilen (überwiegend olg hamm u. köln) die das eben nicht so sehen. das vu muss demnach nachweisen, dass der schaden durch ein gekipptes fenster „herbeigeführt“ wurde. das gelingt selbst bei längerer abwesenheit eines vn meist nicht; das vu kann nicht nachweisen wann (in der ersten minute -dann sicher nicht grob f. - oder erst nach einigen stunden) der schaden eingetreten ist.

Das Prinzip ist doch einfach - Kunden/Mandanten wollen immer
einen möglichst geringen Beitrag - das steht im Gegensatz zu
uneingeschränkten Leistungen.
Wenn wir den Konten lösen wollen, dann müssen die
Kunden/Mandanten lernen alle möglichen Sicherungen zu
verwenden, die zumutbar sind.

  • einserseits hast du sicher recht; andererseits muss man sich an die gesetl. regelungen handeln. schließlich bleibt noch zu berücksichtigen, dass ein vu über seine avb regelungen treffen könnte. wenn es das nicht tut, -> selber schuld.

Gruß, und nochmals danke für deine meinung.
J.

hallo martin,

auch dir danke für dein statement.

Hallo Jörg,
ich gehe mal davon aus, das der RA meinte, wenn ein Wasserhahn
ständig aufgedreht ist und kein Aqua Stop eingebaut ist. Der
VN weiß (sollte wissen) in Zusammenspiel mit einer
Materialermüdung kann dieses einen Schaden auslösen. Kommt
dann noch eine lange Abwesenheit dazu, ergeht die Auslegung
der groben Fahrlässigkeit. Diese kann ich auch voll und ganz
unterstützen. Eine Versicherung ist nicht dazu da um die
Gleichgültigkeit mancher Kunden gegenüber ihrem Besitz zu
bezahlen. Einzelfälle gibt es leider immer die unter einer
solchen Regelung leiden und nur dann wirklich einen Ersatz
bekommen wenn ein gerichtlicher Vorgang durchgeführt wird.

  • stimmt, aber haben wir nicht gelernt, das in der versicehrungstechnik zur prämienermittlung neben objektiven gegebenheiten auch subjektive risiken einfließen (stichwort moral hazzard) ?

Hast du mal einen Link für deinen Artikel??

  • nein, es handelt sich um den „wussow-brief“ vom 16.08.

zitat: „das betreiben einer spül- o. waschmaschine ohne aqua-stop ist m.e. immer grob fahrlässig, wenn die maschine nicht ständigt beaufsichtigt wird, da bereits eine kurzfristige abwesenheit - hier reichen 10 minuten aus- zu einem erheblichen wasserschaden führen kann.“

aber, da frage ich, wie sieht denn das „normale“ lebensrisiko aus. wer steht schon immer neben seiner maschine, und weis denn wirklich jeder, ob seine maschine über eine solche einrichtung verfügt ?

gruß
j.

Gruß
Martin

Hallo Jörg,

  • stimmt, aber haben wir nicht gelernt, das in der
    versicehrungstechnik zur prämienermittlung neben objektiven
    gegebenheiten auch subjektive risiken einfließen (stichwort
    moral hazzard) ?

Da auch einige nicht so bewanderte bei uns sind eine kurze Erklärung:

Moral Hazard

Begriff aus der Versicherungswissenschaft, mit dem ausgedrückt wird, dass sich die Einstellung von Versicherten und meist auch ihr Verhalten gegenüber dem Schadensfall durch Abschluss einer Versicherung tendenziell zugunsten eines höheren Risikos verschiebt („moralische Versuchung“).

Es stellt sich nun die Frage können Versicherungen in einem harten Preiskampf bestehen, die diese moralische Versuchung akzeptieren?? Ich denke nein. Es geht über den Preis, Geiz ist geil, billig-> will ich, etc. Nun müssen die Versicherungen ja auch noch Gewinne erwirtschaften und da ist nun langsam wirklich kein Platz mehr um dem Versicherten eine Sache zu zugestehen, die er an und für sich vermeiden konnte und auch sollte.

zitat: „das betreiben einer spül- o. waschmaschine ohne
aqua-stop ist m.e. immer grob fahrlässig, wenn die maschine
nicht ständigt beaufsichtigt wird, da bereits eine
kurzfristige abwesenheit - hier reichen 10 minuten aus- zu
einem erheblichen wasserschaden führen kann.“

Er hat Recht. Ohne wenn und aber. Wenn sich da auf einen Schlag zig Liter wasser verteilen wirds lustig. Meinem Kollegen ist das mal im Keller passiert. Er schätz mal über den Zeitraum ca. 4 m³.

aber, da frage ich, wie sieht denn das „normale“ lebensrisiko
aus. wer steht schon immer neben seiner maschine, und weis
denn wirklich jeder, ob seine maschine über eine solche
einrichtung verfügt ?

Das nicht, aber jeder sollte sich Gedanken machen, wie kann ich Schäden verhindern oder mindern. das ist nunmal die Pflicht eines Versicherungsnehmers/Versicherten. Eine Absicherung entbindet Ihn nicht dieser Pflicht.

Gruß
Martin