Hallo,
wir haben unsere Putzstelle gekündigt. Nun haben die einfach 70€ gekürzt, weil deren Meinung nach, die letzten Wochen alle Arbeiten nur oberflächlich durchgeführt wurden. Das stimmt definitiv nicht. Das ist nur Ausrede uns das Geld zu kürzen.
Nun habe ich ein Brief verfasst und bitte Euch um Eure Meinung, ob der Brief ok ist oder was ihr anders formulieren würde. Ich bin nicht gerade gut im Formulieren und wäre über jede Hilfe/Tip sehr dankbar!!!
Danke schon mal im Voraus!
Viele Grüße
maho
Sie haben meinen Lohn für den Monat September fehlerhaft überwiesen. Laut Abrechnung wurden EUR 70,- für „Sonstiger Abzug“ abgezogen.
Ich gebe Ihnen hiermit eine Frist von 1 Woche, mir den fehlenden Betrag in Höhe von EUR 70,- auf mein Konto zu überweisen.
Nach dieser Frist werde ich ohne Ankündigung einen Rechtsanwalt aufsuchen und durch ein Privatverfahren gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten lassen.
habe Rechtschutzversicherung ohne SB
Ach ja, vielleicht ist es wichtig zu erwähne, dass ich eine Familien Rechtschutzversicherung habe, ohne SB.
Wenn ich der Empfänger wäre…
… flöge der Brief in den Papierkorb.
Hallo maho,
Was hälst du davon:
_Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei der Durchsicht meiner Kontoauszüge ist mir aufgefallen, daß Sie mir 70€ zu wenig überwiesen haben. Da ich die mir angetragenen Aufgaben bisher stets zu Ihrer [voll(st)en] Zufriedenheit erledigt habe(zumindest haben Sie sich nie beschwert) und mir auch sonst kein Grund für eine eventuelle Lohnkürzung einfallen, gehe ich davon aus, daß Sie bei der Online-Überweisung Opfer des Zahlendreher-Teufels wurden.
Ich möchte Sie höflichst bitten, die Differenz von 70€ binnen 14 Tagen auf mein Konto zu überweisen.
Sollte ich bis 5.11.2005 keinen Zahlungseingang feststellen, sehe ich mich gezwungen einen Rechtsanwalt mit dem Fall zu beauftragen. Daß diese Zusatzkosten zu Ihren Lasten gehen dürfte Ihnen wohl bekannt sein.
Ich bin mir sicher, daß es sich nur um einen Irrtum Ihrerseits handelt und verbleibe,
Hochachtungsvoll,
Maho_
Somit gibst du dem Empfänger zu verstehen, daß du an einer gütlichen Einigung interessiert bist ohne ihm jedoch direkt Böswilligkeit zu unterstellen.
Gruß
Sticky, der sich sowas nicht gefallen lassen würde
Nach dieser Frist werde ich ohne Ankündigung einen
Rechtsanwalt aufsuchen und durch ein Privatverfahren
gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten lassen.
Hallo maho, wenn es sich um eine normale Arbeitsstelle handelt, dann klagt man vor dem Arbeitsgericht, nicht privat.
MfG
Ergänzung
Hallo nochmal,
Ergänzend kannst du auch als PS druntersetzen:
Sollte es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, die 70€ in einem Male zu überweisen, so können wir gerne über Ratenzahlung verhandeln.
Das geht (indirekt) unter die Gürtellinie und der Ex-Arbeitgeber wird wahrscheinlich klein beigeben, weil er sich an der Ehre gepackt fühlt.
Wenn es allerdings ein Ar…loch ist, so wird er sich von gar nichts beeindrucken lassen.
Gruß
Sticky
[MOD]: Artikel abgeschlossen
Leider entspricht der Artikel nicht den Brettregeln der Allgemeingültigkeit die der Betreiber festgelegt hat. Daher abgeschlossen.
Gruß Ivo