nun misch ich mich auch mal ein…
hi ihr zwei,
genau so! Jeder Selbständige hat kaufmännisches Verhalten an
den Tag zu legen, sonst muß er scheitern. Dafür reicht es eben
nicht, nur Ingenieur zu sein oder Tischler oder Arzt…
da hast du recht, man muss rechnen können, verstehen, das man als unternehmer mit nettopreisen rechnet und das gefälligst jd. monat etwas mehr geld in der kasse ist vor privatentnahmen.
das nennt sich dann m.E. geschäftssinn. was nützt die tollste idee eines selbst., wenn er keine idee zur vermarktung, vertrieb und nachfrage hat… völlig richtig!
elementare kaufmännische Kenntnisse sind absolut
unverzichtbar. Der Selbständige muß in der Lage sein, seine
eigenen Geschäftsvorfälle zu Papier, bzw zu PC zu bringen.
das ist nun wieder nicht meiner meinung. es sollte genügen den überblick zu behalten. ich kenne ne menge handwerker, die bringen ihre gesammelten belege im schuhkarton zur buchhaltung, sagen mir aber schon vorweg, das sie ca. x.000 DM ust zahlen müssen und einen gewinn von ca. x.000 DM gemacht haben. dazu muss man nicht kontieren können.
im übrigen besteht buchführung nicht nur aus kontieren, sondern auch einer menge phantasie und auch steuerlichem hintergrund. meist reicht dem selbständigen eine eigene kostenrechnung und eine vernünftige kalkulation aus, eine buchführung für jahresabschluss muss er nicht beherschen!
Absoluter Quatsch mit dem Datev-Zeuchs. Jede
Buchhaltungssoftware, die den Namen verdient, hat 'ne
Datev-Schnittstelle. Um zu wissen, wie sich das mit der
Eröffnungsbilanz verhält, was ein Kontenrahmen, was Konten
sind und welche Konten es gibt, was eine Inventur bewirken
soll und wie ein Buchungssatz aussieht, braucht man ein
Vierteljahr in 2 VHS-Abendkursen.
in der zeit sollte er vielleicht lieber arbeiten? also, lieber einen berater oder eine buchhaltungsbüro zur erstellung der UStVA und ein lohnbüro ggf. dazu. den rest machen ein paar exceltabellen. einen vorbereitungskurs in marketing und kosten-leistungsrechnung finde ich wichtiger als einen buchhaltungskurs!
ob inventur wichtig ist, das klärt vorab die gewinnermittlungsart und bei den meisten gruendern ist dies eine kleiner 4/3 rechnung. da kommts auf zahlungszeitpunkte an und nicht auf zurechnungen… wer zur buchführung verpflichtet ist sollte damit wirklich jd. aufsuchen, der sich damit auskennt. die meisten sind mit div. AfA-varianten, rückstellungen, abgrenzungen etc. vollends überfordert und da kann man auch eine menge falsch machen.
ich will sagen, um eine bilanz zu erstellen, bedarf es MEHR als nur ein vierteljahr nebenher einen VHS kurs zu belegen. wenn nicht wette ich drauf, das aus diese bilanzen min. an einer ecke oder kannte noch was rauszuholen ist. das das FA dem gewinn entspricht sagt noch lange nichts über das guenstigste ergebnis aus!
Dann aber passiert es nicht
mehr, um ein einfaches Beispiel zu nehmen, daß jemand beim
Tanken einen Riegel Mars und Zigaretten kauft und sich über
den Gesamtbetrag eine Quittung ausstellen läßt.
na und? als einzelunternehmer ist das wohl egal. und jeder sollte ersteinmal als einzelunternehmer oder GbR (wenn mehrere sind) anfangen, man kann ja nach der anlaufphase immernoch den ganzen salat in eine kapitalgesellschaft einbringen.
für kaugummis, zigaretten etc. hat normalerweise jeder gesellschafter-GF ein verrechnungskonto das irgendwann wieder ausgeglichen wird. der einzelunternehmer macht eben eine privatentnahme!
Und elementare Rechtskenntnisse braucht jeder Selbständige
auch. Er sollte wissen, wann ein Vertrag zustande gekommen ist
und welche Folgen das hat. Er sollte wissen, wie man jemanden
in Verzug setzt, wie man Forderungen durchsetzt und sich
selbst vor unberechtigten Forderungen schützt, um nur ein paar
Beispiele zu nennen.
nun ja, mahnungen erübrigen sich nach neuem recht eigentlich, wnen man min. 30 tage nach fälligkeit warten kann. einen mahnbescheid selber ausfüllen sollte sich nicht gleich jeder zutrauen, ist der mangelhaft ausgefüllt kommt er zurück und die kosten sind nochmals zu berappen. meist macht sich hier ein anwalt doch günstiger, die kosten traegt der gegner.
Wenn ein noch so tüchtiger und fähiger Ingenieur dafür keine
Ader und kein Interesse hat, das alles für nebensächlich oder
unter seiner Würde hält, dann darf er sich nicht wundern, wenn
er trotz aller fachlichen Qualitäten Schiffbruch erleidet.
genau, geschäftsinn muss sein. buchhaltung und jahresabschluss bedürfen etwas mehr!
Schließlich nützen fachliche Qualitäten wenig, wenn sie nicht
ordentlich vermarktet werden. Dort und an etlichen weiteren
Stellen, die mit dem Fach nichts zu tun haben, muß ein
Selbständiger elementare Fertigkeiten besitzen. Sind diese
Fertigkeiten nicht vorhanden, muß wenigstens das Wissen um
diese Lücken da sein und durch einen Partner eingebracht
werden. Wer für jeden noch so piffeligen Vertrag einen
Rechtsanwalt und für jede Buchung einen Steuerberater braucht,
ist auf die Dauer einfach nur ein armes Schwein, mit dem
andere Schlitten fahren.
nein, das ist differenziert zu beachten. sei ehrlich, wie lange sitzt du monatlich an der buchführung, an der erstellung der UStVA und ggf. am mahnwesen? rechnet sich das wirklich? vielleicht haettest du in der zeit auch xmal soviel geld verdienen können?!
okay, genug getippt…
gruss vom
showbee