Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ist das Starterkit im Wert von DM 20,- lohnsteuerpflichtig, wenn ein Arbeitgeber dies seinen Mitarbeitern zu Weihnachten schenkt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ist das Starterkit im Wert von DM 20,- lohnsteuerpflichtig, wenn ein Arbeitgeber dies seinen Mitarbeitern zu Weihnachten schenkt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo!
Vorweg: Eine Ausnahmeregelung speziell hierzu ist mir nicht bekannt.
Nach allgemeinen Grundsätzen können m. E. nur Einnahmen in Form von Sachbezügen (=alle Leistungen, die nicht in Geld bestehen!) wegen Geringfügigkeit außer Ansatz bleiben, § 8 Abs.2 S.1,9 EStG bislang waren das mtl. 50 DM.
Geht man davon aus, dass die Euromünzen mangels Gültigkeit als Zahlungsmittel noch kein Geld darstellten, könnte es sich nur um einen Sachbezug handeln, der nicht steuerpflichtig wäre.
Andererseits erfolgte die Ausgabe eines künftigen Zahlungsmittels unmittelbar vor dessen Einführung. Dies läßt die vorstehende Überlegung im Ergebnis unsinnig erscheinen, weil das Starterkit natürlich Bargeld darstellt, wenngleich noch einige Tage abzuwarten waren. Und Bargeld ist grundsätzlich immer steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. Prämien u. ä.).
Fazit: M. E. steuerpflichtig!
Ciao!
Nemo
s. hierzu z.b. http://www.tiscali.de/fina/fina_center_DPA_Zw.341875… . nur wenn mehrere starterkits gleichzeitig verschenkt worden wären, dann wäre der sachbezugswert von 50 dm überschritten und das geschenk wäre lohnsteuerpflichtig.
viele grüße
gunnar
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
… in der Tat - alle 3 Tage was anderes 
…
bin trotzdem deiner meinung 
hi,
in der tat, die kurze zeit vor einführung des bargeldes (14. tage) ist ein indiz. ggf. kann man einen zinsverlustabschlag von sagen wir 50ct lohnsteuerfrei belassen … ausserdem bin ich der meinung, ist der euro schon lange eingeführt, auf die bargeldeinführung wird es da auch nicht ankommen, oder?
gruss vom
showbee
Hallo Gunnar,
soweit so gut, aber Bargeld ist eben kein Sachbezug, aber ich glaube, so genau weiss das niemand, ich habe inzwischen von zwei unterschiedlichen Finanzämtern zwei unterschiedliche Antworten erhalten…
Aber vielen Dank!
hallo armin,
http://www.bundesfinanzministerium.de/Europa-und-int… :
Das Bundesministerium der Finanzen stellt in diesem Zusammenhang klar, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zwischen dem 17. Dezember 2001 und dem 1. Januar 2002 Euro-Starter-Kits im Rahmen der für Sachbezüge geltenden Freigrenzen von 50 DM steuerfrei überlassen können. Sofern nur ein Starter-Paket je Arbeitnehmer überlassen wird, kann aus Vereinfachungsgründen unterstellt werden, dass die Freigrenze nicht durch andere Vorteile ausgeschöpft ist. Starter-Pakete im Sinne dieser Regelung sind selbstverständlich auch die von den Kreditinstituten hergestellten vergleichbaren Abpackungen und die lose Abgabe von Münzen entsprechender Nennwerte an die Arbeitnehmer im Wert von 10,23 Euro.
viele grüße
gunnar
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]