Europa und Rezepte

Hallo zusammen,

es hat sich im Bekanntenkreis eine gewisse Verwirrung eingestellt über folgenden Sachverhalt:

Deutscher Arzt, der in Deutschland praktiziert, schreibt einem deutschem Patienten, der in Deutschland wohnt ein deutsches (Privat-)Rezept aus für ein Medikament, welches es bis vor kurzem (ca. 1 Jahr) in Deutschland regulär gegen Rezept in deutschen Apotheken gab.

Aus unerfindlichen Gründen hat der Produzent dieses Medikamentes den Vertrieb in Deutschland (und ausschließlich in Deutschland! Nicht in anderen Ländern!) eingestellt. Dummerweise gibt es kein vergleichbar wirksames Produkt auf dem deutschen Markt.

Allerdings wird das verschriebene und nun in Deutschland nicht mehr vertriebene Medikament weiterhin in anderen EU-Ländern vertrieben (gleiches Produkt, gleicher Hersteller, gleicher Name, gleiche Verpackungsgröße, gleiche Dosis an Wirkstoff - alles gleich; außer natürlich einem z.B. französischsprachigem Beipackzettel).

Grenznahe Apotheken, die viele Grenzgänger haben, besitzen oftmals Bankkonten sowohl im Heimatland (z.B. Frankreich) als auch im oftmals nur 5 oder 6 km entfernten ersten Ort auf deutschem Boden.

Kann ein Patient, der von seinem Arzt ein solches Rezept bekommt - über ein Medikament was ja bis vor kurzem auch noch in Deutschland erhältlich war - nun dieses Rezept an die Apotheke im EU-Ausland schicken, die Kosten für Medikament und Versand auf deren Konto in Deutschland überweisen und sich von der ausländischen Apotheke dieses Medikament dann zuschicken lassen?

Manche behaupten, das sei natürlich möglich, andere behaupten es sei illegal.

Bitte schlagt nicht die in Deutschland existierenden „Internationalen Apotheken“ vor. Diese existieren nur in Großstädten - von uns eine halbe Weltreise entfernt - und zum Zweiten ist der Preisunterschied horrend. Die Internationale Apotheke (die es uns ja auch zuschicken müsste) verlangt das 4,5-Fache des Preises, was die französische Apotheke verlangt. Da würde man arm, oder anders: arme Menschen würden durch den Zwang es bei der Internationalen Apotheke zu kaufen von dem Medikament abgeschnitten, weil sie es sich einfach nicht leisten können. Und jedes Mal durch die ganze Republik zu reisen, nur um ein Rezept einzulösen, das kann es doch auch nicht sein.

Innerhalb der EU herrscht doch ein freier Warenverkehr - denke ich zumindest.

Oder müsste die Apotheke von ihrem ausländischen Ort zur ersten in Deutschland gelegenen Poststelle fahren und es dort aufgeben (was - zwar gegen Aufpreis aber so doch - noch eine halbwegs denkbare Alternative wäre).

Rezept vorhanden - Zulassung vorhanden - beides EU-Staaten.

Problem oder kein Problem mit dem „einfachen Weg des Postversandes“???

Die mir vorliegenden Quellen, die das angeblich untersagen, datieren aus dem Jahr 2002!

Vielen Dank für Euere Antworten.

Viele Grüße

Alexander

Hallo an alle,

da bisher niemand geantwortet hat, schließe ich daraus, dass es offenbar eine nicht ganz leichte Frage ist.

Vielleicht hilft es, wenn ich noch ergänze, dass es sich um das Produkt Fasigyne und den Wirkstoff Tinidazol handelt.

Über Antworten würden wir uns freuen.

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend wünscht

Alexander

Hallo,

lies mal den Abschnitt 13 des Arzneimittelgestzes, insbesondere § 72. Sehr restriktiv, sofern es um Nicht-EU-Staaten geht.

Ich habe mal per Ebay in den USA Excedirn bestellt, das aus Paracetmalo, Aspirin und Koffein besteht, also wahrlich keine Hämmer (100 Tabletten für 6 Dollar, ging also auch nicht um Riesensummen). Einfuhr wurde verboten, der deutsche Zoll hat das Medikament allen Ernstes in die USA zurückgeschickt. Dabei gibt es in D (apothekenpflichtig, aber frei) ein wirkstoffgleiches Medikament unter anderem Namen.

Aber die Einfuhr über eine Apotheke aus der EU dürfte kein Problem sein - nicht nur nach dem Wortlaut des Arzneimittelgesezte, sondern auch dank „Cassis de Dijon“, das ist jetzt kein Meidkament, sondern das EuGH-Urteil, das die Warenverkehrsfreiheit begründete… Auch beim Streit um die Doc Morris-Kette ging es ja nicht um Einfuhr, oder ausländische Apotheken, sondern nur um die Frage, ob Apotheken auch von Nichtpharmazeuten betrieben werden dürfen.

Also: good luck.
scionescire

Hallo Scionescire,

vielen Dank!

Dann kann man wohl davon ausgehen, dass an einer derartigen Handlung nichts illegales ist.

Dir einen schönen Sommer

wünscht

Alexander

Aber die Einfuhr über eine Apotheke aus der EU dürfte kein
Problem sein - nicht nur nach dem Wortlaut des
Arzneimittelgesezte, sondern auch dank „Cassis de Dijon“, das
ist jetzt kein Meidkament, sondern das EuGH-Urteil, das die
Warenverkehrsfreiheit begründete…