'Europäische Steuer'

Hallo WWW-lers,
es soll angeblich einen Steuer geben, die innerhalb der EU gültig und nach und nach Pflichtangabe ist, vorallem wenn man in einem EU-Land ansäßig ist und Rechnungen in einem anderen EU-Land geschickt und auch dort bezahlt werden sollen.

Dazu habe ich zwei Fragen:

  • Wie heisst auf Deutsch dieser Steuer? Binnen-EU-Gemeinschaftssteuer??? (Ich glaube zwar nicht ist aber die Übersetzung aus dem Spanischen)

  • Wo kann man diesen Nummer in Deutschland beantragen, wenn man hier ansäßig ist?

Ich danke Euch schon für eure Antworten!

Schöne Grüße,
Helena

Servus,

diese Steuer ist schlicht die Umsatzsteuer.

Die Nummer, die in diesem Zusammenhang notwendig ist, damit man sie in einigen Fällen nicht fakturieren und abführen muss, heißt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Man bekommt sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die USt-Identifikationsnummer dient dem Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen.

Die USt-Identifikationsnummer ist national, sie wird jeweils von dem Land vergeben, in dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Es gibt in bestimmten Fällen (Sonstige Leistungen, die auf elektronischem Weg erbracht werden) sogenannte EU-USt-Identifikationsnummern (fangen nicht mit dem Nationalitätskennzeichen an, sondern mit den Buchstaben EU), die aber nur für Unternehmer vergeben werden, die im Drittlandsgebiet ansässig sind.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus, Blumepeder,

ich danke dir sehr für die Info.
Und ohne dich zu nahe treten zu wollen: Bist du dir das ganz sicher???
Anscheinen ALLE Rechnungen die in Spanien ausgestellt oder aus einem EU-Land empfangen werden, müssen nun diesen EU-Steuernummer tragen.
Und diese Regelung soll EU-weit sein.
Dieser Nummer wird gebraucht und es wird die Info benötigt wo diesen zu kriegen ist.

Nochmals dankeschön und einen schönen Gruß,
Helena

Hallo,

Anscheinen ALLE Rechnungen die in Spanien ausgestellt oder aus einem EU-Land empfangen werden, müssen nun diesen EU-Steuernummer tragen.

Und diese Regelung soll EU-weit sein.:
Das entspricht ja eigentlich genau dem, was Blumenpeder schrieb:
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer gibt es EU-weit und alle Rechnungen müssen den Hinweis auf die USt-ID tragen.

In Spanien ist das die c.i.f./ n.i.f. mit einem vorgestellten ES.

Die Erteilung der NIF-IVA (VIES-Nummer) erfolgt nicht automatisch, sondern via explizitem Antrag Modelo 036 auf Eintragung ins Verzeichnis Registro der Operadores Intracomunitarios. :

(wobei ich habe hier 5 Rechnungen aus Spanien aus dem Monat Juli liegen, die nur die c.i.f/n.i.f tragen und nicht das vorgestellte ES. Also vielleicht ist es wirklich (noch) nicht so üblich, obwohl die Regelung ja schon länger besteht).

Gruß

Hallo,

Das entspricht ja eigentlich genau dem, was Blumenpeder
schrieb:

Das ist mir klar. Zumal das nicht die Frage war, sondern eine Feststellung.

In Spanien ist das die c.i.f./ n.i.f. mit einem vorgestellten
ES.

Es kann sein…

(wobei ich habe hier 5 Rechnungen aus Spanien aus dem Monat
Juli liegen, die nur die c.i.f/n.i.f tragen und nicht das
vorgestellte ES. Also vielleicht ist es wirklich (noch) nicht
so üblich, obwohl die Regelung ja schon länger besteht).

Doch, doch! Nur dadurch, dass in deinem Fall (noch) keine spanische Behörde diese Rechnungen gesehen hat, hoffen diese Spanier vermutlich, dass es in Deutschland auch so klappt.

Das Problem, das mit der Frage einher geht, geht es aber im genau entgegengesetzten Richtung: Eine deutsche Rechnung, die nach Spanien geht.

Und die Frage lautet: Wo bekommt eine deutsche Firma dieser Nummer her, mit dem man Leistungen und Zahlungen in Spanien bezahlt werden.

Nochmals danke und einen schönen Gruß,
Helena

Hallo,

Und die Frage lautet: Wo bekommt eine deutsche Firma dieser Nummer her, mit dem man Leistungen und Zahlungen in Spanien bezahlt werden:

Der Antrag läuft über das Bundeszentralamt für Steuern
Rechts bei den Online-Diensten sieht man „Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“.

Gruß

1 Like

Hallo Shannon,

also vielen herzlichen Dank!

Genau das ist die Info, die ich gebraucht habe.
Dafür ein Sternchen!

Schöne Grüße,
Helena

¡Hola Helena!

vorneweg: Ja, ich bin mir ganz sicher. Die Sache mit den USt-Identifikationsnummern gibt es, seit es innergemeinschaftliche Lieferungen gibt. Ihre Bedeutung für sonstige Leistungen, die keine Warenlieferungen sind, ist relativ neu, aber auch nicht anders.

Weil das nicht bloß für Dich interessant ist, sondern auch für Mitleser, und weil in diesem Zusammenhang viel Verwirrung besteht, nochmal Punkt für Punkt:

Eine „EU-Steuernummer“ gibt es nicht. Bitte vergiss diesen Begriff ganz schnell wieder, er existiert nicht. Wenn ihn jemand verwenden sollte, ist das für Dich ein Zeichen, dass er die Materie nicht kennt.

Es gibt

  • die (nationale) Steuernummer, die manche Leute auch „Umsatzsteuernummer“ nennen, obwohl auch dieser Begriff falsch ist und nicht existiert.

  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, in Deutschland „DE“ plus neun Ziffern - in Spanien „número de identificación del IVA“, „ES“ plus CIF. Die Verwirrung in dem von Dir geschilderten Fall scheint mir daher zu kommen, dass der CIF für einen spanischen Unternehmer bloß mit „ES“ ergänzt werden muss, damit eine USt-Identifikationsnummer daraus wird. In Deutschland ist das anders, die Steuernummer und die USt-Identifikationsnummer sind zwei ganz verschiedene Dinge.

Die Steuernummer und auch die USt-Identifikationsnummer werden national vergeben und sind nationale Steuernummern.

Eine europäische USt-Identifikationsnummer gibt es nur in besonderen Fällen, nämlich wenn Unternehmer aus dem Drittlandsgebiet in Europa Leistungen auf elektronischem Weg erbringen. Für in Europa ansässige Unternehmer ist das völlig unwichtig.

Wichtig ist aber für einen Unternehmer aus Deutschland, der sonstige Leistungen (= keine Warenlieferung) an einen spanischen Unternehmer erbringt, noch etwas anderes:

Seine Leistung ist nicht, ich wiederhole nicht umsatzsteuerfrei. Sie ist aber in Deutschland nicht steuerbar. Das bedeutet, dass sie in den USt-Voranmeldungen und in den USt-Erklärungen auch nicht als „umsatzsteuerfrei“ erklärt werden darf.

Außerdem müssen für Umsätze aus sonstigen Leistungen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet (z.B. Spanien) steuerbar sind, von den Unternehmern, die die Leistung ausführen, Zusammenfassende Meldungen ans Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden (geht auch online). Dafür braucht man die USt-Identifikationsnummern aller Auftraggeber.

Die braucht man übrigens auch dafür, dass man nachweisen kann, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Wenn er kein Unternehmer ist, muss man selber die USt im anderen Land anmelden und bezahlen. Der Unternehmer, der die Leistung ausführt, muss sich übrigens davon überzeugen, dass die USt-Identifikationsnummer, die der Auftraggeber angibt, gültig ist, und er muss die Bestätigung zu seinen Unterlagen nehmen. Auch das geht ganz leicht online:

http://evatr.bff-online.de/eVatR/

Das klingt ziemlich kompliziert, ist aber in der Praxis sehr einfach.

Bei Fragen ruhig fragen, ich habe europäische USt bei Ralf Sikorski gelernt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

1 Like

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Hi,

Überschrift geändert, damit diese Info wiederauffindbar ist.

Schöne Grüße
C. Mod Steuerrecht