¡Hola Helena!
vorneweg: Ja, ich bin mir ganz sicher. Die Sache mit den USt-Identifikationsnummern gibt es, seit es innergemeinschaftliche Lieferungen gibt. Ihre Bedeutung für sonstige Leistungen, die keine Warenlieferungen sind, ist relativ neu, aber auch nicht anders.
Weil das nicht bloß für Dich interessant ist, sondern auch für Mitleser, und weil in diesem Zusammenhang viel Verwirrung besteht, nochmal Punkt für Punkt:
Eine „EU-Steuernummer“ gibt es nicht. Bitte vergiss diesen Begriff ganz schnell wieder, er existiert nicht. Wenn ihn jemand verwenden sollte, ist das für Dich ein Zeichen, dass er die Materie nicht kennt.
Es gibt
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die (nationale) Steuernummer, die manche Leute auch „Umsatzsteuernummer“ nennen, obwohl auch dieser Begriff falsch ist und nicht existiert.
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die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, in Deutschland „DE“ plus neun Ziffern - in Spanien „número de identificación del IVA“, „ES“ plus CIF. Die Verwirrung in dem von Dir geschilderten Fall scheint mir daher zu kommen, dass der CIF für einen spanischen Unternehmer bloß mit „ES“ ergänzt werden muss, damit eine USt-Identifikationsnummer daraus wird. In Deutschland ist das anders, die Steuernummer und die USt-Identifikationsnummer sind zwei ganz verschiedene Dinge.
Die Steuernummer und auch die USt-Identifikationsnummer werden national vergeben und sind nationale Steuernummern.
Eine europäische USt-Identifikationsnummer gibt es nur in besonderen Fällen, nämlich wenn Unternehmer aus dem Drittlandsgebiet in Europa Leistungen auf elektronischem Weg erbringen. Für in Europa ansässige Unternehmer ist das völlig unwichtig.
Wichtig ist aber für einen Unternehmer aus Deutschland, der sonstige Leistungen (= keine Warenlieferung) an einen spanischen Unternehmer erbringt, noch etwas anderes:
Seine Leistung ist nicht, ich wiederhole nicht umsatzsteuerfrei. Sie ist aber in Deutschland nicht steuerbar. Das bedeutet, dass sie in den USt-Voranmeldungen und in den USt-Erklärungen auch nicht als „umsatzsteuerfrei“ erklärt werden darf.
Außerdem müssen für Umsätze aus sonstigen Leistungen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet (z.B. Spanien) steuerbar sind, von den Unternehmern, die die Leistung ausführen, Zusammenfassende Meldungen ans Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden (geht auch online). Dafür braucht man die USt-Identifikationsnummern aller Auftraggeber.
Die braucht man übrigens auch dafür, dass man nachweisen kann, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Wenn er kein Unternehmer ist, muss man selber die USt im anderen Land anmelden und bezahlen. Der Unternehmer, der die Leistung ausführt, muss sich übrigens davon überzeugen, dass die USt-Identifikationsnummer, die der Auftraggeber angibt, gültig ist, und er muss die Bestätigung zu seinen Unterlagen nehmen. Auch das geht ganz leicht online:
http://evatr.bff-online.de/eVatR/
Das klingt ziemlich kompliziert, ist aber in der Praxis sehr einfach.
Bei Fragen ruhig fragen, ich habe europäische USt bei Ralf Sikorski gelernt.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder