Hallo,
ich bin bei der Europäischen versichert. In diesem Jahr hatte ich geplant, Safari in Kenia zu machen. Vor einem Monat jedoch stornierte ich diese Reise als Reaktion auf die offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Kenia. Dementsprechend sind für mich Stornokosten aufgekommen, die meine Kaution umfassen (circa 250 Euro), die ich dem Reiseveranstalter bei der Buchung meiner Reise gezahlt hatte.
Meine Frage: Gewährt mir mein Reiseabbruchsgrund Anspruch auf Rückerstattung der Stornokosten?
Viele Grüße,
Christian Kreß
Die Reiserücktrittsversicherung gehört zu den Versicherungen die man leider mal eben so abschliesst. Vielleicht noch ein Blick auf einen Testbericht (der leider nur Preise bewertet) und schwupps hat man das abgeschlossen. Dabei gibt es erhebliche Leistungsunterschiede.
Die Europäische Reiseversicherung zahlt nicht (!) im genannten Fall.
Versicherte Risiken sind:
Versicherte Ereignisse sind
a) Tod;
b) schwere Unfallverletzung;
c) unerwartete schwere Erkrankung;
d) Schwangerschaft;
e) Impfunverträglichkeit;
f) Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
g) Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag,Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadensfeststellung erforderlich ist;
h) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
i) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war;
j) Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse oder den Schulabschluss zu erreichen (sog. Nachprüfung), sofern der Termin für die Schulprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigemReiseende stattfinden soll.
Nicht mehr und nicht weniger
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