Europäischer Gerichtshof Entscheidung zum Bafög nun gültig?

Hallo,
Es geht um Folgendes: http://www.openpr.de/news/740887/BAfoeG-Foerderungsd…
Bin nun wieder in Deutschland (war in England, aber dabei noch hier angemeldet) aber die Krankenkasse macht Probleme. Es wäre einfach wenn ich mich hier rückwirkend abmelde. Deshalb nun die Frage: 
Kann ich also vom 4-5 Monate in England gelebt haben ohne das sich das auf irgendeine Weise auf mein Baföganspruch in Zukunft auswirkt? z.B wenn ich einen 2 Jährigen Master im Ausland mache - kriegt man nun automatisch 2 Jahre dafür Bafög, oder muss man selbst gerichtlich gegen den Entscheid vorgehen?
Vielen Dank!

Kannst Du die Frage nochmal präziser stellen? Ob Du mal im Ausland gelebt hast, hat nichts mit dem Bafög-Antrag für einen Master zu tun. Der Link, den Du angegeben hast, führt zu keinem Urteil. Was meinst Du mit: gerichtliches Vorgehen?
LG
figuralis

Hmm?

Man kriegt nur 1 Jahr Auslandsbafög wenn man davor nicht mindestens 3 Jahre lang ohne Unterbrechnung in DE gewohnt hat. Wenn der Master 2 Jahre ist, bleibt man also 1 Jahr ohne.

Der Link führt zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der entschieden hat zwei Klägern recht zu geben, die geklagt haben, dass diese Regel rechtswidrig ist.

Mit „gerichtlichem Vorgehen“ meinte ich: Muss ich selbst einen Anwalt einschalten, der sich auf dieses Ergebnis beruft und so garantiert, dass ich 2 Jahre Auslandsbafög bekommen würde auch wenn ich zwischendrin nicht hier angemeldet war?