Europäischer Unfallbericht

Liebe Forumsteilnehmer,

ich interessiere mich für die Rechtsgrundlagen und vor allem die Rechtsfolgen des Europäischen Unfallberichts. Ich weiß bereits, dass dieser verbindend ist. Besteht dennoch die Möglichkeit irgendeiner Anfechtung und falls ja, in welchen Fällen? Könnte man einen bereits ausgefüllten und unterschriebenen Bericht beispielsweise anzufechten, weil die Kreuze des Tathergangs vergessen worden sind und die Unfallskizze nicht aussagekräftig ist? Könnte dies nicht im Nachhinein als „offensichtlicher Irrtum“ (wie gesagt kein einziges Kreuz ist zu Konkretisierung gemacht worden) gelten?
Ist dieser Bericht generell wie eine Art „Vertrag“ zwischen zwei Privatleuten zu sehen? Danach müssten er ja auch wie ein normaler Vertrag in diesem Sinne anfechtbar sein?

Fragen über Fragen - von denen ich hoffe, dass Sie vielleicht für den einen oder anderen Experten interessant und lösbar sind.

In jedem Fall herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Viele Grüße

Jakob Wagner

Hallo,

die rechtliche Beurteilung hängt zunächst mal davon ab, wo - d. h. in welchem Land - der Unfall stattgefunden hat.

Bei einem Unfall zB in Frankreich gilt französisches Recht (Ausnahme: 2 deutsche Beteiligte, dann gilt deutsches Recht).

Könnte man einen bereits ausgefüllten und
unterschriebenen Bericht beispielsweise anzufechten, weil die
Kreuze des Tathergangs vergessen worden sind und die
Unfallskizze nicht aussagekräftig ist?

Natürlich kann man nachträglich alles mögliche vortragen oder bestreiten… aber wenn vor Ort der Hergang von beiden Beteiligten in der Variante X bestätigt worden ist, sehe ich nicht viele Möglichkeiten. Entscheiden muss am Ende ein Richter, wenn es denn soweit kommt.

Einen Vertrag sehe ich hier nicht, eher „Beweisstück A“.

Grüße, A

Hallo Masch,

vielen Dank für die informative Antwort. Sehr interessant finde ich den Hinweis auf das jeweilige Land. Ich war bislang der Meinung, dass es sich um irgendein standardisiertes Verfahren handelt, da doch durch den Namen „europäisch“ etwas übergeordnetes suggeriert wird.

Vermutlich ist die Frage schwer zu beantworten, aber gibt es da tatsächlich große Unterschiede beispielsweise zwischen Deutschland und Frankreich? Könnte man also in Deutschland möglicherweise einen derartigen Bericht anfechten, in Frankreich dafür aber nicht?

Das würde mich wirklich noch interessieren.

Einmal mehr herzlichen Dank.

Viele Grüße

Jakob

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Hallo,

es gibt große Unterschiede im Haftungs- und Schadenersatzrecht! z. B. werden in (den meisten) anderen Ländern keine RA-Kosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, SV-Kosten o.ä. gezahlt. Bis das harmonisiert ist, dauert es wohl noch Jahre.

Könnte man also in Deutschland
möglicherweise einen derartigen Bericht anfechten, in
Frankreich dafür aber nicht?

Was ich weiß ist, dass zB in Frankreich der Unfallbericht mehr oder weniger ein „muss“ ist, und insofern ist er umso bindender für die Abrechnung.

Das „Anfechten“ halte ich aber in allen Ländern für schwierig… denn jeder wird sich fragen, warum der Sachverhalt zunächst so aufgenommen wurde.

Grüße, M