Hallo Zusammen …
ich habe grade beim Stöbern im Netz dieses Zitat gefunden: " … Gerade in Gefahrensituationen, zum Beispiel bei Geiselnahmen oder Razzien, kann die Polizei mit Hilfe der zentralen, computergestützten Datenbank innerhalb von Minuten nachprüfen, ob Verdächtige im Besitz einer registrierten Schusswaffe sind … das Nationale Waffenregister leistet einen wichtigen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung überregionaler, länderübergreifender sowie international grenzüberschreitender Kriminalität“ (Zitat: Dr. Joachim Sturm, Gesamtprojektleiter im Bundesministerium des Innern)
Meine Frage wäre: Wie denkt der „normale“ Streifenbeamte über den tatsächlichen, für ihn praktisch nutzbaren „Sicherheitsgewinn“ ? Wird nun z.B. vor der Kontrolle meines KFZ die Autonummer durch dem mobilen Computer gejagt um zu prüfen, ob ich ein Legalwaffenbesitzer bin oder nicht ? Lässt der Streifenbeamte dann bei einen Legalwaffenbesitzer erhöhte Vorsicht walten, während er die Personen mit, die negativ bei der Suche ausgegangen sind, zukünftig ohne Argwohn behanden wird ?
Gruß Kai G.
PS: Ich frage mich, welche Rolle spielen die 5,5 Mio. Legalwaffen bei „überregionaler, länderübergreifender sowie international grenzüberschreitender Kriminalität“ ? Hier wären wohl die ca. 20 Mio. illigalen Waffen, die leider nicht in der Datei, stehen von größerem Interesse…