Hallo an alle,
mir ist, bei der Vorbereitung meiner Klausur eine Merkwürdigkeit aufgefallen.
In Artikel 189 EGV steht, dass das Europäische Parlament nicht mehr als 736 Mitglieder haben darf. Es sind aber in Wirklichkeit 785 Mitglieder!
Wie ist das zu erklären? Ich habe die aktuellste Auflage Europarecht (Beck) es kann also nicht mit Vertragsänderungen zusammenhängen, oder?
Am 20. Juli 2004 konstituierte es sich für die sechste Wahlperiode. Darin umfasste es zunächst 732 Mitglieder, seit dem 15. Januar 2007 (Beitritt Rumäniens und Bulgariens) sind es 785… Ab der siebten Wahlperiode 2009-2014 sollte das Parlament nur noch 736 Mitglieder haben (vgl. Art. 190 EG-Vertrag); mit dem noch nicht ratifizierten Vertrag von Lissabon wird ihre Anzahl jedoch auf 750 Mitglieder zuzüglich des Präsidenten festgelegt.
Es sind aber in
Wirklichkeit 785 Mitglieder!
Wie ist das zu erklären?
Gemäß Art. 2 Abs. 4 des Protokolles über die Erweiterung der EU - http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/12001C/htm/… - kann abweichend von Art. 189 Abs. 2 EGV die Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments während der Geltungsdauer des Ratsbeschlusses vorübergehend 732 überschreiten, wenn nach der Annahme dieses Beschlusses Beitrittsverträge in Kraft treten. Dieser Fall ist durch den Beitritt Rumäniens und Bulgariens 2007 eingetreten, seither gibt es 732 + 35 (Rumänien) + 18 (Bulgarien) = 785 Mitglieder. Nach den Europawahlen 2009 wird sich die Anzahl der Mandatare wieder ändern.
Grüße, Peter
Hallo,
danke für Deine Antwort.
D.h. also, dass die jetzige Fassung im EGV für die Zeit nach der Wahl in diesem Jahr erst gilt, also für die Zukunft. Okay, verstanden
Und, reine Neugier, in welchem Wiki-Artikel steht das?
Hallo,
danke für Deine Antwort.
Mich hatte verwirrt, dass ich die aktuelle Gesetzes-Auflage habe. Das diese erst „für die Zukunft“ gilt, wusste ich nicht.
Jetzt ist alles klar