Hallo Juristereiexperten!
Seit Anfang des Jahres soll man doch, wenn ich das richtig verstanden habe, Arztkosten für Behandlungen im EU-Ausland auslegen und von der deutschen Krankenkasse nach deutschen Regeln erstattet bekommen. Ich glaube, daß eine europäische Richtlinie dafür verantwortlich ist. Weiß jemand, welche Richtlinie das ist, hat vielleicht jemand einen Link zum Nachlesen? Falls nicht, hat jemand einen Link zu dem entsprechenden deutschen Gesetzestext, der das regelt?
Wäre echt dankbar
Marco