Hallo Experten,
nehmen wir an, bei der diesjährigen Europawahl hätte es keine Vorkehrungen gegeben Doppelwahlen von Personen mit zwei Staatsangehörigkeiten zu verhindern (wie ein prominenter Fall zeigt).
Nun gibt es in Europa eine nicht unbeachtliche Zahl von Personen, die über doppelte Staatsbürgerschaften verfügen, somit auch eine potentielle nicht unbeachtliche Zahl von
Wählern, die möglicherweise doppelt abgestimmt haben könnten.
Ist diese Ausgangslage nicht Grund genug das Ergebnis der Europawahl anzufechten, ja ggf. sogar Neuwahlen zu fordern?
Nun zu meinen Fragen:
- Ab welchem Ausmaß von Unregelmäßigkeiten muss eine Europawahl wiederholt werden (wo steht das)?
- Wie könnte man die Europawahl rein formell anfechten? (Über den Bundeswahlleiter? Über den BGH? Das BVerfG? EuGH? Europaparlament?)
Bei Bundestagswahlen kenne ich (grob) den Ablauf, aber wie ist das bei der Europawahl?
Gruß,
Sax