Hallo,
die erwähnte Vorlegungsfrist ist diejenige Frist, in der eine
Bank eine Scheck einlösen muß, falls das Konto Deckung
aufweist (die Scheckgarantie hat sich zum Jahreswechsel
ohnehin erledigt, sie war im übrigen auch kene „Grenze“, ein
weit verbreiteter Irrtum).
Stimmt.
Normalerweise werden Schecks, bei denen die Vorlegungsfrist
abgelaufen ist (je nach Betrag und Alter nach Rücksprache mit
dem Kunden) trotzdem eingelöst. Also: Ab zur Bank und
versuchen. Wenn es das Konto noch gibt und Ihr nicht im Streit
auseinandergegangen seid, sollte die Einlösung kein Problem
sein.
Na bei einem 11-Jahre alten schon. Rücksprache mit dem Kunden wird es auf alle Fälle geben, sofern Ihn die Hausbank der Einlösers überhaupt annimmt.
Da ein Scheck kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, hat auch
das Auslaufen der DM-Übergangsfrist keine Bedeutung. Den
amtlichen Umtauschkurs von 1,95583 zum Euro gibt es weiterhin.
Wenn der Scheck vor dem 1.1.02 Satiert ist ja, ansonsten stellt dies sehr wohl ein Hindernis dar, da er in einer Ungültigen Währung ausgestellt ist. Der Umrechungskurs ist hier nicht von Belang. solche Schecks werden nicht mehr angenommen.
Gruß Ivo