Euroscheck von 1991 noch gültig?

Hallo!

Nicht totschlagen…lachen ok…haben wir selbst, als wir ihn fanden…

Hab hier einen Euroscheck von 1991! Jetzt ist die Frage, ist der noch gültig?
Über die Landeszentralbank oder so eventuell noch?

Betrag ist unter der damaligen 400 DM - Grenze…

Also…wie lauten Eure Spekulationen?
Wir tippen hier ja darauf, dass ich einfach Pech gehabt hab…

Gruß Mike

Hallo,

auch hier gilt in sofern Pech gehabt, daß die Vorlegungsfristen für den Scheck schon seit Jahren vorbei sind.

Gruß Ivo

Hallo Mike,

Kommentar von meinem Freund (Banker):

„merkt kein Schwein“.

–> probiers einfach, oder? Verlieren kannst Du ja nix.

ciao,
erik

Na wir werden es einfach wirklich mal probieren…
Ansonsten warten wir halt noch 9989 Jahre, dann haben wir wieder ein 1991… :smile:
Gruß Mike

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Hallo Ivo,
wie sind denn die Vorlegungsfristen bei Euroschecks?
Dachte immer Euroschecks wären gleich Bargeld.
Der Scheck war halt als Pfand hinterlegt worden und wurde nie mehr ausgelöst…

Gruß Mike

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Halo Mike

Euroschecks waren schon immer in erster Regel erst mal Schecks.

Der einzige Unterschied ist gewesen: Es kommte mittels EC-Kartennummer ein Betrag garantiert werden.

Ansonsten sind die Einlösungsfristen aber gleich wie beim normalen Scheck.

Wenn kein Ausstellungdatum drauf stehtt, könntest du natürlich das von heute eintragen. Problem wird dann sein ,daß er in DEM-ausgestellt ist was keine gültige Währung mehr ist. Stellst du Ihn auf sagen wir mal 31.12. aus ist er zwar in einer gültigen Währung ausgestellt, aber die Vorlegungsfrist ist vorbei. (waren das nicht innerhalb Deutschlands 7 Arbeitstage?)

ein Scheck ist nie ein geeignetes Pfand. es könnte ja auch gut sein, daß das Konto gar nicht mehr existiert?

Gruß Ivo

Sollte er auf eine IN-Währung ausgestellt sein, merkt man das schon. Ne? Jetzt von vornherein aussichtslos. da kann man sich den weg zur Bank sparen.

Gruß ivo

Hallo,

die erwähnte Vorlegungsfrist ist diejenige Frist, in der eine Bank eine Scheck einlösen muß, falls das Konto Deckung aufweist (die Scheckgarantie hat sich zum Jahreswechsel ohnehin erledigt, sie war im übrigen auch kene „Grenze“, ein weit verbreiteter Irrtum).

Normalerweise werden Schecks, bei denen die Vorlegungsfrist abgelaufen ist (je nach Betrag und Alter nach Rücksprache mit dem Kunden) trotzdem eingelöst. Also: Ab zur Bank und versuchen. Wenn es das Konto noch gibt und Ihr nicht im Streit auseinandergegangen seid, sollte die Einlösung kein Problem sein.

Da ein Scheck kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, hat auch das Auslaufen der DM-Übergangsfrist keine Bedeutung. Den amtlichen Umtauschkurs von 1,95583 zum Euro gibt es weiterhin.

Gruß
Christian

Hallo,

die erwähnte Vorlegungsfrist ist diejenige Frist, in der eine
Bank eine Scheck einlösen muß, falls das Konto Deckung
aufweist (die Scheckgarantie hat sich zum Jahreswechsel
ohnehin erledigt, sie war im übrigen auch kene „Grenze“, ein
weit verbreiteter Irrtum).

Stimmt.

Normalerweise werden Schecks, bei denen die Vorlegungsfrist
abgelaufen ist (je nach Betrag und Alter nach Rücksprache mit
dem Kunden) trotzdem eingelöst. Also: Ab zur Bank und
versuchen. Wenn es das Konto noch gibt und Ihr nicht im Streit
auseinandergegangen seid, sollte die Einlösung kein Problem
sein.

Na bei einem 11-Jahre alten schon. Rücksprache mit dem Kunden wird es auf alle Fälle geben, sofern Ihn die Hausbank der Einlösers überhaupt annimmt.

Da ein Scheck kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, hat auch
das Auslaufen der DM-Übergangsfrist keine Bedeutung. Den
amtlichen Umtauschkurs von 1,95583 zum Euro gibt es weiterhin.

Wenn der Scheck vor dem 1.1.02 Satiert ist ja, ansonsten stellt dies sehr wohl ein Hindernis dar, da er in einer Ungültigen Währung ausgestellt ist. Der Umrechungskurs ist hier nicht von Belang. solche Schecks werden nicht mehr angenommen.

Gruß Ivo

Moin,

Also: Ab zur Bank und
versuchen. Wenn es das Konto noch gibt und Ihr nicht im Streit
auseinandergegangen seid, sollte die Einlösung kein Problem
sein.

Na bei einem 11-Jahre alten schon. Rücksprache mit dem Kunden
wird es auf alle Fälle geben, sofern Ihn die Hausbank der
Einlösers überhaupt annimmt.

klar, von einer Rücksprache gehe ich auch aus, aber annehmen wird sie ihn schon müssen, denn ich glaube nicht, daß Schecks nach ihrem Alter aus dem Riesenhaufen verfilmter Schecks gefischt werden. Der wird ganz normal auflaufen, denke ich.

Wenn der Scheck vor dem 1.1.02 Satiert ist ja

*g* Davon gehe ich in diesem Fall mal aus. Ich meine, wer ist a) so blöd und stellt einen Scheck 1991 auf 2002 aus und b) nimmt einen solchen Scheck auch noch an.

Grüße
Christian

Hallo Christian,

klar, von einer Rücksprache gehe ich auch aus, aber annehmen
wird sie ihn schon müssen, denn ich glaube nicht, daß Schecks
nach ihrem Alter aus dem Riesenhaufen verfilmter Schecks
gefischt werden. Der wird ganz normal auflaufen, denke ich.

Ja, ich frag mich nur ob die Einreicherbank ihn annimmt. Ich kenne diverse Banken, die strikte Order ausgegeben haben keinerlei solche Schecks mehr anzunehmen.

Wenn der Scheck vor dem 1.1.02 datiert ist ja

*g* Davon gehe ich in diesem Fall mal aus. Ich meine, wer ist
a) so blöd und stellt einen Scheck 1991 auf 2002 aus und b)
nimmt einen solchen Scheck auch noch an.

Oki, ich dachte nur, vielleicht war ja wer so schlau das Datum offen zu lassen, was bei einem als Pfand hinterlegtem Scheck ja sinnig wäre und damit Antwort c) darstellt :wink:

Gruß Ivo