Hallo Roland,
ein Kaufmann kann seine Preise frei bestimmen. Ob die Preiserhöhung mit der Währungsumstellung zusammenfällt oder nicht, ist unerheblich. Es ist auch völlig unerheblich, was da irgendwelche Verbände versprochen oder wie auch immer in die Welt gesetzt haben. Wenn der Pizzeria-Betreiber seine Preise von jetzt auf gleich verzigfacht und die Kunden sind bereit, die geforderten Preise zu bezahlen, ist die Welt in Ordnung.
Ärger kann es aber trotzdem geben, wenn nämlich wie bei Pizzadiensten üblich, Preislisten in Umlauf sind. Der Kunde bestellt Nr. 27 „Pizza Quattro Stagioni“ und war lt. alter Preisliste an 12 DM gewöhnt. Die Pizza wird gebracht und kostet nun plötzlich 14 DM (oder den entsprechenden Euro-Betrag). Da sollte also bei der Bestellannahme auf den neuen Preis hingewiesen werden. Beim Ausliefern der Pizza wird dann gleich die neue Preisliste/Speisekarte mitgeliefert.
Geschickte Preisanpassungen gestaltet man im übrigen so, daß der Kunde davon nichts bemerkt. Gerade in der Gastronomie ist das sehr einfach. Durch eine Überarbeitung der Speisekarte mit anderer Aufteilung, veränderter Menü-Zusammenstellung, veränderten Namen und Nummern werden nicht einfach nur Preise, sondern wird die Preisstruktur so geändert, daß auch heftige Erhöhungen kaum auffallen.
Daß die Währung jetzt einen anderen Namen hat und die Scheine und Münzen anders aussehen, ist für keinen Kaufmann Anlaß für Preiserhöhungen. Andererseits kann auch keinem Kaufmann verwehrt werden, Preise anzupassen, nur weil die Währung sich verändert hat. Die Freiheit, nach eigenem Gutdünken die Preise zu bestimmen, ist gerade eines der Kennzeichen für einen selbständigen Kaufmann.
Der Pizzabäcker kann nicht einmal gezwungen werden, seine Erzeugnisse gegen Euro an den Kunden abzugeben, er kann sich auch eine eigene Währung ausdenken, z. B. Plastik- oder Blechchips oder irgendwelche bedruckten Marken. Der Kunde kauft gegen ein offizielles Zahlungsmittel diese Chips oder Marken und bekommt nur im Tausch gegen solche „Währung“ seine Ware oder Dienstleistung. Das System gibts in allen möglichen Varianten tatsächlich, z. B. in Spielcasinos, aber auch in der Gastronomie. Ich erwähne das nur, weil in letzter Zeit so unsäglich viel Unfug über die angeblichen Pflichten von Kaufleuten verbreitet wurde.
Ein Pizzabäcker hat mit allen möglichen Behörden zu tun, von der Gewerbeaufsicht über das Gesundheitsamt bis zum Arbeitsamt und dem Finanzamt. Die Ämter interessieren sich auch für alle erdenklichen Vorgänge, nur in die Preisgestaltung hat kein Amtsmensch seine neugierige Nase zu stecken. Das gilt, solange beim Zustandekommen des Vertrages zwischen Kunde und Pizzabäcker, also während der telefonischen Bestellannahme, für alle Beteiligten Klarheit über die Geschäftsbedingungen herrscht, also auch über die Preise.
Gruß
Wolfgang