EUSt auf Waren die in Italien/EU eingeführt werden

Hallo liebe Gemeinde.

Ein deutscher Unternehmer importiert Waren aus China und führt diese in Italien in die EU ein. Die Waren möchte er später weiter nach Deutschland verbringen und dort auch verkaufen.
Wie wie verhält es sich nun mit der EUSt.?
Kann der Unternehmer die Waren dann einfach innerhalb der EU zollfrei weitertransportieren und sich die bereits gezahlte EUSt. im Vorsteuervergütungsverfahren von den italienischen Behörden wiederholen (er hat keinen Sitz in Italien und verfügt über eine USt-ID)? Denn schliesslich zahlt der Unternehmer ja dann beim Verkauf nochmal 19% deutsche USt. Oder zählt nicht das Einfuhrland, sondern das Bestimmungsland, wo man Zoll und EUSt. entrichten muss? Falls nicht, muss der Unternehmer die Waren dann nochmal in Deutschland zur Einfuhr anmelden oder dergleichen?

LG.

Servus,

der deutsche Unternehmer macht es sich mit der Zwischenlagerung in Italien unnötig kompliziert.

Der einfache Weg ist die Anmeldung unter Versandpapier T1 und Gestellung/Einfuhrzollerledigung bei dem für den deutschen Bestimmungsort zuständigen Zollamt. Unter diesen Bedingungen zahlt der Unternehmer deutsche Einfuhrumsatzsteuer, die er unmittelbar als Vorsteuer abziehen kann.

Das italienische Vorsteuervergütungsverfahren dauert ungefähr so lange wie der Bau des Petersdomes, aber es kommt weniger dabei heraus.

Bei der Organisation des Nachlaufes Italien-Deutschland sollte darauf geachtet werden, dass ein Spediteur den Job kriegt, der den Transport unter T1 durchführen kann. Dazu gehört u.a., dass der Fahrer weiß, dass er beim Zollamt vorbeischauen muss, bevor er beim Empfänger an die Rampe fährt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke für die rasche Antwort.

Das bereits skizzierte Szenario ist aber leider nicht veränderbar. Der Unternehmer muss die Waren in Italien deklarieren und verzollen.

Die Frage ist, ob der Unternehmer nun die italienische EUSt. nachträglich im Vorsteuervergütungsverfahren zurückbekommt (der Zeitfaktor ist unerheblich, aber möglicherweise erstattet Italien keine EUSt.?) und ob mit der italienischen Verzollung alle Einfuhrbestimmungen der EU und vorallem Deutschlands erfüllt sind. Oder ob der Einführer die Waren dann nochmal in Deutschland vorstellen und versteuern muss.

LG.

Servus,

wenn die Waren innerhalb der EU in den freien Warenverkehr überführt sind, gilt das für das gesamte Gemeinschaftsgebiet. Eventuelle Einfuhrzölle sind innerhalb der EU einheitlich, es müssen beim Verbringen nach D keine anderen Zölle mehr bezahlt werden. Ausnahme: Akzisen und Verbrauchsteuern (Schaumwein, Mineralöl, Spirituosen etc.).

Die italienische Einfuhrumsatzsteuer kann im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens erstattet werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder