EUST und Zoll

Hallo

Zoll, zahlt man nur wenn man aus einem nicht EU land einkauft oder?
Ist das bei EUSt auch so? Und die EUSt kann ich mir wieder vom Finanzamt holen, aber warum nicht den Zoll?

Und wer kriegt eigentlich den Zoll? und die EUSt? (Das Land wo ich eingekauft habe oder mein Land?)
Wenn ich innerhalb der EU einkaufe, zahle ich dann nur die normale Ust? Und wer kriegt da dann das Geld?

MfG

Danke

hi

noch eine Frage zum Zoll ausrechnen: Rechnungspreis + außergemeinschaftlicher Frachtanteil * Zollsatz

Beim Rechnungspreis: Ist das der Preis um den ich die Ware einkaufe? Also minus Rabatt, skonto usw.?, aber der außergemeinschaftlicher Frachtanteil ist ja da oft schon dabei oder?

Danke

MfG

Servus,

Zoll, zahlt man nur wenn man aus einem nicht EU land einkauft
oder?

Ja.

Ist das bei EUSt auch so?

Ja. Auf innergemeinschaftliche Erwerbe ist zwar auch USt fällig, aber die heißt nicht Einfuhr-USt.

Und die EUSt kann ich mir wieder vom
Finanzamt holen, aber warum nicht den Zoll?

In § 15 UStG ist der Vorsteuerabzug geregelt. Da ist von Zöllen keine Rede.

Und wer kriegt eigentlich den Zoll?

Die EU

und die EUSt?

Bund und Länder

Wenn ich innerhalb der EU einkaufe, zahle ich dann nur die
normale USt?

Ja

Und wer kriegt da dann das Geld?

Das kommt drauf an: Im Fall des innergemeinschaftlichen Erwerbs Bund und Länder, im Fall eines im EU-Ausland steuerbaren und steuerpflichtigen Erwerbs richtet sich das nach dem dort gültigen Recht, in der Regel ists der Staat, der das ggf. an Regionen, Provinzen etc. weiter verteilt.

Schöne Grüße

MM

Hi,

noch eine Frage zum Zoll ausrechnen: Rechnungspreis +
außergemeinschaftlicher Frachtanteil * Zollsatz

„Rechnungspreis“ ist ein uneindeutiger Begriff. Richtig muß es heißen: Warenwert. Wenn Du es so in deine Formel einsetzt, stimmt’s.

Beim Rechnungspreis: Ist das der Preis um den ich die Ware
einkaufe? Also minus Rabatt, skonto usw.?, aber der
außergemeinschaftlicher Frachtanteil ist ja da oft schon dabei
oder?

Es kommt drauf an wie das in der Rechnung ausgewiesen ist. Korrekt wäre wenn der angegebene Warenwert tatsächlich den Wert der Ware angibt. Wenn beispielsweise ein nagelneues Handy verschenkt wird darf da als Warenwert nicht stehen „proforma 1 EUR weil’s ein Geschenk ist“, sondern da muß der korrekte Wert, 250 EUR oder was auch immer, genannt, werden.

Die Rechnung am Paket dokumentiert also nicht notwendigerweise das, was bezahlt wird, sondern soll die Warenwerte nennen. Skonti und ähnliches müssen also berücksichtigt werden.

Probleme gibt es wenn Warenwerte offensichtlich unrealistisch sind, wenn beispielsweise ein Goldbarren mit einem Wert von 5 EUR angegeben würde weiß jeder sofort dass dieser Wert nicht stimmen kann. Der Zoll wird einen dann auffordern einen realistischen Warenwert für das Ding zu nennen, oder Vergleichswerte herranziehen um den Warenwert zu ermitteln.

Wenn mehrere Waren mit unterschiedlichen Zollsätzen im Paket sind müssen die anteiligen Frachtkosten bei der Ware mit dem höchsten Zollsatz eingerechnet werden.

Wirf’ ansonsten mal einen Blick ins Forum „Logistik“ 1 Etage tiefer, dort habe ich letztens FAQ zum Thema gepostet.

Gruß,

MecFleih

stimmt…genau so isses

viele grüße

manfred

Danke, noch eine Frage:

Ich muss also Warenwert + außergemeinschaftliche Frachtkosten rechnen * Zollsatz, gilt das auch wenn ich die außergemeinschaftliches Frachtkosten nicht zahle sondern der Verkäufer?

gilt das auch wenn ich die
außergemeinschaftliches Frachtkosten nicht zahle sondern der
Verkäufer?

Ja - weil es nicht darum geht was du bezahlst (siehe Geschenk), sondern um den Transaktionswert der Ware. Damit die Ware hier bei dir vorliegen kann muß sie transportiert werden, die Transportkosten sind also ein Wert, der somit in der Ware steckt damit du sie hier vorliegen hast.

Die anteiligen Transportkosten müssen deswegen in die Zollwert-Berechnung einbezogen werden.

Gruß,

MecFleih