Hi,
noch eine Frage zum Zoll ausrechnen: Rechnungspreis +
außergemeinschaftlicher Frachtanteil * Zollsatz
„Rechnungspreis“ ist ein uneindeutiger Begriff. Richtig muß es heißen: Warenwert. Wenn Du es so in deine Formel einsetzt, stimmt’s.
Beim Rechnungspreis: Ist das der Preis um den ich die Ware
einkaufe? Also minus Rabatt, skonto usw.?, aber der
außergemeinschaftlicher Frachtanteil ist ja da oft schon dabei
oder?
Es kommt drauf an wie das in der Rechnung ausgewiesen ist. Korrekt wäre wenn der angegebene Warenwert tatsächlich den Wert der Ware angibt. Wenn beispielsweise ein nagelneues Handy verschenkt wird darf da als Warenwert nicht stehen „proforma 1 EUR weil’s ein Geschenk ist“, sondern da muß der korrekte Wert, 250 EUR oder was auch immer, genannt, werden.
Die Rechnung am Paket dokumentiert also nicht notwendigerweise das, was bezahlt wird, sondern soll die Warenwerte nennen. Skonti und ähnliches müssen also berücksichtigt werden.
Probleme gibt es wenn Warenwerte offensichtlich unrealistisch sind, wenn beispielsweise ein Goldbarren mit einem Wert von 5 EUR angegeben würde weiß jeder sofort dass dieser Wert nicht stimmen kann. Der Zoll wird einen dann auffordern einen realistischen Warenwert für das Ding zu nennen, oder Vergleichswerte herranziehen um den Warenwert zu ermitteln.
Wenn mehrere Waren mit unterschiedlichen Zollsätzen im Paket sind müssen die anteiligen Frachtkosten bei der Ware mit dem höchsten Zollsatz eingerechnet werden.
Wirf’ ansonsten mal einen Blick ins Forum „Logistik“ 1 Etage tiefer, dort habe ich letztens FAQ zum Thema gepostet.
Gruß,
MecFleih