Hi
habe seit 5 Jahren mein Gewerbe als kleinunternehmen angemeldet und will jetzt auf regelbesteuerung wechseln da ich vor der anschaffung weiteren teuren equipments stehe.
im oktober 11 habe ich mir in den usa einen professionellen audio recorder für ca. 8000€ gekauft, davon waren 1700 euro einfuhrumsatzsteuer, diese wurden von meinem vater(beamter, kein gewerbe) von seinem konto aus bezahlt. vor der zahlung meines vaters habe ich extra noch eine eori nummer auf mein gewerbe einrichten lassen, auf die auch verrechnet wurde.
jetzt meine frage:
ist es noch möglich die EUSt zurück zu bekommen? dummerweise wurde das geld ja nicht von meinem konto abgebucht. auf der rechnung von fedex(zollrechnung) steht jedenfalls mein name genauso wie auf der rechnung des recorders. bei eori wurde auch auf mich verrechnet.
vielen dank schon mal im vorraus…
zu WANN willst du auf die regelbesteuerung wechseln ?
gekauft habe ich das gerät 9/2011. habe jetzt (1/2012) meine erste rechnung mit USt. geschrieben.
meine steuerberaterin meinte, dass das Gerät auf 5 Jahre abzusetzen sei und die reststeuer dann für die restlichen 4 jahre und 9 Monate ausbezahlt wird.(in den 5 jahren die das gerät abgesetzt wird…)
ich habe also zum 1.1.2012 auf Regelbesteuerung gewechselt…
grüße Bertin
zu WANN willst du auf die regelbesteuerung wechseln ?
okay, wenn sie das so sieht. kann schon sein.
dann dürfte nichts gegen einen (anteiligen) abzug in deiner ersten ust-va sprechen.
das hauptproblem ist allerdings, ob ich das überhaupt absetzen kann weil es ja von einem anderen konto bezahlt wurd. der rest (rechnungsadresse, eori eintrag etc.) läuft allerdings über mich…
kleine frage:
sind sie experte in steuerangelegenheit im filkm/medien buisness? ich suche da noch jemanden…
okay, wenn sie das so sieht. kann schon sein.
dann dürfte nichts gegen einen (anteiligen) abzug in deiner
ersten ust-va sprechen.
nein, ich bin experte für die ust-kleinunternehmerschaft.
die tatsache, dass jemand anders das bezahlt hat, ist meines wissens nach unschädlich.