EUSt von 3ter Person bezahlt, verrechnung möglich?

Hi
folgende fragestallung:
ein Gewerbe läuft seit 5 jahren mit kleinunternehmerregelung. jetzt soll auf regelbesteuerung gewechselt werden, da teures equipment angeschafft werden soll.

im oktober 11 wurde in den usa ein professioneller audio recorder für ca. 8000€ gekauft, davon waren 1700 euro einfuhrumsatzsteuer. diese 1700€ wurden von einem anderen familienmitglied(beamter, kein gewerbe) von seinem konto aus bezahlt. vor der zahlung des verwanten wurde extra noch eine eori nummer auf das gewerbe einrichten lassen.

jetzt die frage:
ist es noch möglich die EUSt zurück zu bekommen? dummerweise wurde das geld ja nicht von dem geschäftskonto abgebucht. auf der rechnung von fedex(zollrechnung) steht jedenfalls der richtige name genauso wie auf der rechnung des recorders. das geld des verwanten wurde auf die eori nummer des gewerbetreibenden gebucht.

vielen dank schon mal im vorraus…

Einfuhrumsatzsteuer und § 15a UStG
Servus,

ob der Unternehmer selber oder jemand anders die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat, ist nicht von Bedeutung, wenn sie für einen Gegenstand entrichtet worden ist, der für sein Unternehmen eingeführt worden ist - § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG.

Im gegebenen Fall wirkt sich die Einfuhrumsatzsteuer nicht in der gesamten bezahlten Höhe als abziehbare Vorsteuer aus, weil im Oktober 2011 keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug bestand. Der Unternehmer muss hier den Weg über eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 15a UStG gehen. Näheres dazu im Text - der ist nicht ganz leicht verdaulich, aber lies ihn erstmal, dann sehen wir weiter:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15a.html

Schöne Grüße

Dä Blumepeder