EV abgegeben, Finanzamt droht mit Türöffnung

Und zwar geht es um folgendes:
Person A ist mit Person B verheiratet und diese Person B hatte eine Firma, also Gewerbe angemeldet.
Nun hatte Person B nie Steuern bezahlt, weswegen dann beide eine dicke Nachzahlung bekamen, nun ist es aber so, das Person A eine Insolvenz hat und Person B kein Einkommen.
NUn hatte Person B schon einen Termin bei einem Gerichtsvollzieher wegen der Sache mit den Schulden und hat eine EV (Eidesstaatliche Versicherung) abgegeben und der Gerichtsvollzieher meinte, das es sich dann damit erledigt hat, heute bekam Person A einen Brief vom Finantamt, das sie am 14.4. nochmal kommen und dann auch eine Durchsuchnung anfordern können.
Nun weiß sie nicht, was sie machen sollen, wer da nun gesponnen hat.

Vielleicht weiß jemand Rat!

das es sich dann damit erledigt

hat, heute bekam Person A einen Brief vom Finantamt, das sie
am 14.4. nochmal kommen und dann auch eine Durchsuchnung
anfordern können.

bei staatlichen Schulden kommen die netten Jungs vom Zollamt,die machen nix anderes als der GV. Also ruhig reinlassen, die beissen nicht :wink:

Nun weiß sie nicht, was sie machen sollen, wer da nun
gesponnen hat.

wie oben

Vielleicht weiß jemand Rat!

na klar …

Servus,

der Zoll vollstreckt für die Krankenkassen. Die Finanzämter vollstrecken in eigener Sache.

Schöne Grüße

MM

Nur wieso kommen sie denn dann trotzdem wenn der GV gesagt hat, das die nicht mehr kommen?
Die hatten ja schonmal einen Termin, leider ist Frau A aber nicht zu Hause wenn die kommen, sie muss arbeiten.

Hilft denn da keine Ev und so etwas?
Sie haben nun egdacht, das sie nun Ruhe haben, aber nun wollen sie dennoch kommen, sonst hätten die beiden sich das ja schenken können, die Wege und so etwas.

Hilft denn da keine Ev und so etwas?
Sie haben nun egdacht, das sie nun Ruhe haben, aber nun wollen
sie dennoch kommen, sonst hätten die beiden sich das ja
schenken können, die Wege und so etwas.

Moin,

Das Finanzamt gibt erst Ruhe, wenn man die Rückstände beglichen hat - oder wenn eine Inso vorliegt.

Servus,

Hilft denn da keine EV und so etwas?

die hilft schon, für eine relativ kleine Weile.

Allerdings sind für Schulden aus zivilrechtlichen Schuldverhältnissen und für Steuerschulden verschiedene Vollstreckungsbehörden zuständig. Ob eine nach § 807 ZPO abgegebene eidesstattliche Versicherung gleichzeitig eine nach § 284 AO sein kann, weiß ich nicht - eher nicht, täte ich sagen, weil sie sich an einen anderen Adressaten wendet.

Es wird darauf hinaus laufen, daß eine EV nach § 284 AO noch abgegeben werden muss.

Schöne Grüße

MM

Das Problem ist ja, das Frau A in einer Inso ist und die Schulden vom Mann dessen gewerbe es war sind.
Er hat aber genauso wenig Geld die zu bezahlen und hatte deswegen beim GV eine EV abgegeben, die ist erst eine Woche her, wo der GV auch ein Text runter gesetzte hat mit UNterschrift fürs Finanzamt.
Und er meinte eben, das es damit dann erldeigt sei, es geht also nur um den einen und selben Menschen, aber da sie ja zusammen wohnen, wollen die wohl kommen.
Daher ja die Frage, ob das so rechtens ist oder nicht da schon eine Ev abgegeben wurde.

Hi,

da ist ein Anruf beim Finanzamt zu empfehlen

Schöne Grüße
C.