hei an alle. hab mal ne frage wegen einem gerichtsvollzieher. habe die EV abgegeben vor über zwei jahren schon läuft jetz noch ca ein 3/4 jahr. der gerichtsvollzieher will aber trotzdem 500€ anzahlung von mir und ihm ist scheiss egal wie ich das mache genauso hat er das gesagt. nur ich hab keine ahnung wo ich des geld hernhemen soll. noch dazu wenn die EV noch läuft kann er mich doch ned so unter druck setzen oder?? schon mal danke für die antworten.
Wenn der Gläubiger nachweisen kann, dass nach abgabe der letzten EV sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verbessert haben oder es berechtigte Hinweise gibt,dass bei der letzten EV was verschwiegen wurde dann kann eine neue EV verlangt werden auch innerhalb der 3 Jahre schonfrist.
Wenn dem aber nicht so ist, dann wird es Zeit den GV in seine Schranken zu verweisen und sich beim zuständigem Amtsgericht über den zu beschweren.
wenn ein Gläubiger was von dir will, dann gib ihm das Aktenzeichen deiner EV und Ruhe ist.
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Vielen vielen dank für die schnelle antwort.
Der GV meinte dass ich die EV nach dem sie agelaufen ist bei ihm wieder machen muss was ja auch verständlich ist. Kann es sein dass er mich so unter druck setzt da es sich ja auch um seinen verdienst handelt? Weil er ist meistens ziemlich unhöflich und ihm ist es auch egal dass ich momentan keine Arbeit habe.
Beschwerde beim Amtsgericht wirkt manchmal Wunder
Hallo, der Gerichtsvollzieher will nur Druck ausüben. Wenn Sie nicht zahlen können, sagen Sie ihm das. Soll doch der Gläubiger einen neuen Antrag auf EV stellen. Der Gläubiger kann dies vorzeitig, wenn er glaubhaft vorträgt, es hätten sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verändert. Vielleicht sind Sie seit der letzten EV umgezogen?
Freundliche Grüße