Guten Tag,
könnt Ihr mir sagen, ob man bei einem Poolfahrzeug in einer GmbH, welches allen Mitarbeitern sowie dem Geschäftsführer zur freien Verfügung steht, einen Eigenverbrauch ermitteln und versteuern muss?
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Viele liebe Grüße Stefanie
Hurra,
…ein Forentroll!
Was an dieser Frage ist so unsinnig, dass eine derart unpassende Antwort kommen muss? Wirklich hilfreich. Wenn Abhandlungen über das Steuernirvana, dann doch bitte unter „Plaudereien“
Ja, wenn das Kfz von mehreren Mitarbeitern und auch Chef zu privaten Zwecken genutzt wird, dann ist der Eigenverbrauch zu ermitteln und steuerlich (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) zu berücksichtigen.
Es gibt entweder die Fahrtenbuchmethode oder die 1%-Regelung zur Ermittlung des Eigenverbrauchs.
Einkommensteuerlich wird dies bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Das Thema ist recht komplex und birgt viele Fallen. Da es ein beliebtes Objekt der Begierde bei Betriebsprüfungen ist, sollte man sich hier mit seinem Steuerberater zusammensetzen und den Sachverhalt klären.
Schöne Grüße
e
Vielen Dank für deine Antwort! Die Regelungen des EV ansichs sind mir bekannt. Ich dachte nur, das ein Poolfahrzeug evtl. ohne EV „auskommt“. Aber ich denke, sobald die Gafahr besteht, das jemand privat das Fahrzeug nutzt, wollen die einen EV sehen 
Naja, lieben Dank also!! Grüße Steffi