EV erneuern -Schuldner verschwunden

Hallo

wenn man von jemand ne EV hat muss man die doch alle 3Jahre erneuern lassen,oder?Wenn derjenige aber verschwunden ist(Wohnsitz nicht ermittelbar) hemmt das dann die Frist?

Kann man sonst wie dafür sorgen das ein verschwundener Schuldner irgendwie mal belangt werden kann(Haftbefehl??)

Hallo Ronnie

es ist eigentlich gaaaanz simpel: Keine ladungsfähige Adresse ===>>> keine Verfolgung möglich. Der Rest ist dein Problem, Schuldner ermitteln etc.

LG
Mikesch

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Hallo,

die Abgabe der EV ist unabhängig, ob der Schuldner zu ermitteln ist oder nicht. Die Frist beginnt mit der letzten EV, außer man hat Wissen darüber, daß der Schuldner zu Vermögen gekommen ist, dann würde sich ein erneuter EV-Antrag lohnen. Setzt natürlich voraus, daß er Schuldner geladen werden kann. Hier hast du Möglichkeiten, wie örtliche Ermittlung, Einwohnermeldeamtsanfrage oder - je nachdem die hoch die Forderung - ist, lohnt sich die Einschaltung einer Dedektei.

Gruß Sigi