EV Löschung bei der SCHUFA?

Hallo liebe WWW´ler,

ich bin neu hier und versuche mich so gut es geht an die Regeln zu halten.

Nehmen wir mal an Marry hatte im Jahre 2008 die Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Mitte 2009 hat sie es geschafft bei ihrem privatem Gläubiger alles über dessen Anwalt per Raten zurückzuzahlen.

Nun hat Marry sich im Netz schlau gemacht, das es möglich wäre die EV aus der SCHUFA löschen zu lassen.

Letzte Woche bekam Sie vom Amtsgericht eine Löschungsbestätigung und eine Bestätigung vom Anwalt des damaligem Gläubigers das alles erledigt sei und keine Schulden offen seien.

Marry machte sich Kopien von den Dokumenten und sandte diese an die SCHUFA.

Die theoretische Frage von Marry lautet nun, ob das auch erfolg hat. Würde die Löschung bei der SCHUFA auch wirklich vollzogen?

Hätte jemand evtl. Erfahrungen diesbezüglich?
Wie würde es für Marry mit einem Kredit aussehen, wenn es wirklich bei der SCHUFA weg wäre und sie sonst keinerlei bösen Einträge hätte?

Danke im Voraus

hallo,

wie wäre es, wenn marry direkt bei der schufa anfragte, wie ihr „konto“ bei denen aussähe? dann wüßte sie sofort, ob die löschung vollzogen wäre und was sonst noch so ihrer harrt…

wäre in folge bei der schufa kein negativer eintrag mehr zu finden, und marry würde einen kredit beantragen UND wäre solvent genug, diesen auch regelmäßig und dauerhaft abzahlen zu können, UND marry hätte ansonsten keinerlei negativbonitäten, dann stünden die chancen, daß marry einen kredit bekäme, recht gut.

saludos, borito

Hallo,

Nehmen wir mal an Marry hatte im Jahre 2008 die
Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Mitte 2009 hat
sie es geschafft bei ihrem privatem Gläubiger alles über
dessen Anwalt per Raten zurückzuzahlen.

d.h. der Gläubiger hatte eine „Titulierte Forderung“, dann kam es zur EV, richtig?

Nun hat Marry sich im Netz schlau gemacht, das es möglich wäre
die EV aus der SCHUFA löschen zu lassen.

… eine EV schon, wenn die Forderung beglichen ist, und eine Mitteilung des Amtsgerichts an die Schufa gesandt wird.

Letzte Woche bekam Sie vom Amtsgericht eine
Löschungsbestätigung und eine Bestätigung vom Anwalt des
damaligem Gläubigers das alles erledigt sei und keine Schulden
offen seien.

gut … aber nicht gut genug.

Marry machte sich Kopien von den Dokumenten und sandte diese
an die SCHUFA.

… und hat auch gleich eine Selbstauskunft bestellt???

Die theoretische Frage von Marry lautet nun, ob das auch
erfolg hat. Würde die Löschung bei der SCHUFA auch wirklich
vollzogen?

Die Löschung der EV erfolgt sofort, da Sie durch das Amtsgericht belegt ist. Einträge aus Öffentlichen Verzeichnissen werden bei der Schufa sofort gelöscht.

Wie würde es für Marry mit einem Kredit aussehen, wenn es
wirklich bei der SCHUFA weg wäre und sie sonst keinerlei bösen
Einträge hätte?

Die „Titulierte Forderung“ bleibt, wenn in 2009 abgewickelt also sprich beglichen - in den Schufa-Daten bis 1.1.2013 erhalten. Bis dahin ist das mit dem Kredit so eine Sache. Dort, wo regelmässig Geld eingeht, könnte es klappen, aber ich tippe mal - eher nicht.

Gruß
Diemo

Hallo,

wäre in folge bei der schufa kein negativer eintrag mehr zu
finden,

… durch die Löschung aus dem „Öffentlichen Schuldnerverzeichnis“ beim Amtsgericht kommt es nur zur Löschung desselben Eintrags bei der Schufa.

Der eigentliche Schufa-Eintrag der „Titulierten Forderung“ wird erst zu Beginn des 4. Kalenderjahres gelöscht.

Gruß
Diemo

Hallo Schufa-SChreck,

Laut Marry wurde dies unter den Anwälten ausgemacht, also nicht vor Gericht… spricht man in dem Fall auch von einer Titulierten Forderung?

Marry hatte gestern von der Schufa ein Schreiben erhalten in dem die Löschung bestätigt wurde.

Ist es dennoch so wie du es beschreibtst?

Regelmäßiges Einkommen ist vorhanden, auch ein Unbefristeter Arbeitsvertrag, wenig Ausgaben durch Miete etc. auch.

Grüße

Danke für die Antwort Borito.

Grüße

Hallo,

Laut Marry wurde dies unter den Anwälten ausgemacht, also
nicht vor Gericht… spricht man in dem Fall auch von einer
Titulierten Forderung?

also ohne Druck und Not eine EV abgegeben? Eine EV gibt man immer erst nach einer Titulierung ab. Wenn das unter Anwälten so geregelt wurde, würde ich den Anwalt nur noch mit der Kneifzange anfassen, es sei denn, es handelt sich bei dem Gläubiger um eine Klientel, die keinen Zugriff auf die Schufa hat, dann könnte man das so machen, weil die Speicherung sich dann auf die Eintragung ins Öffentliche Verzeichnis" beschränken könnte. Du siehst, ich bin vorsichtig, denn ohne den Gläubiger zu kennen und ohne Schufa-Auskunft ist vieles wenn und aber!

Marry hatte gestern von der Schufa ein Schreiben erhalten in
dem die Löschung bestätigt wurde.

Sie braucht eine Selbstauskunft! Dann kann sie sehen, ob wirklich alles ausgetragen ist und was sonst noch drin steht. Außerdem ist die Schufa nicht allein der Verwalter solcher Einträge. Da gibt es noch Infoscore, Creditreform, Deltavista, Bürgel, etc. Auch die speichern solche Daten! Und es gibt Banken - wie z.B. die netbank - die Infoscore in ihre Schufa-Klausel eingebaut hat. So einfach ist das Leben als Schuldner nicht gestrickt.

Ist es dennoch so wie du es beschreibtst?

Ich beschreibe nur die Tatsache, dass der Austrag aus dem "Öffentlichen Verzeichnis sofort erfolgt und bei der Schufa auch nicht nachverfolgt werden kann.

Wenn der Gläubiger ein Vertragspartner der Schufa war/ist, hat er das evtl. in die Schufa - Daten eintragen lassen können. Eine rechtliche Bewertung, ob er dazu berechtigt war, kann ich dazu nicht abgeben und darf ich auch nicht lt. FAQ. Deshalb: ohne Selbstauskunft fischt man da im Trüben.

Regelmäßiges Einkommen ist vorhanden, auch ein Unbefristeter
Arbeitsvertrag, wenig Ausgaben durch Miete etc. auch.

Wenn Schufa und andere Datensammler nicht sauber sind, dann eher „keine Chance“.

Gruß
Diemo

smava.de versuchen!

Wenn man da durch kommt, geht’s auch bei den Banken. Vielleicht ist aber der Zins über smava besser.

Gruß
Diemo

Nochmals Danke Schufaschreck,

nehmen wir mal an bei Marry ging es damals um etwas Privates.

Nehmen wir mal an sie habe aus diversen Gründen die Miete nicht zahlen können, hatte nach Auszug aber eine Ratenzahlung vereinbart mit dem Gläubiger.

Dieser hatte anscheinend troz schriftlichem Vertrag der Ratenzahlung noch seinen Anwalt hinzu gezogen und alles nur über dessen Anwalt laufen lassen.

Die Idee mit Smava ist Marry evtl. auch gekommen aber sie würde es vorerst bei Ihrer Hausbank probieren.

Herzlichen Dank nochmals für die rein thoretische Antwort.

Grüße