Ev

Hallo erstmal…

Darf man Verträge unterschreiben wenn man eine Eidesstattliche versicherung abgegeben hat???

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Jörg

Hi Jörg,

warum sollte man denn dann keine Verträge unterzeichen dürfen? Man bleibt doch noch weiterhin voll Geschäftsfähig.

Gruß

Jörg

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Hi,

Darf man Verträge unterschreiben wenn man eine Eidesstattliche
versicherung abgegeben hat???

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Jörg

Hi Jörg,

warum sollte man denn dann keine Verträge unterzeichen dürfen?
Man bleibt doch noch weiterhin voll Geschäftsfähig.

Hi,

VORSICHT. mit einem geleisteten EV musst du darauf aufmerksam machen, dass du einen EV geleistet hast!

Auch bei einer neuen Kontoeröffnung solltest du unbedingt handschriftlich vermerken, dass du nur ein Konto auf Guthabenbasis willst, da du dich (glaube ich!) sonst strafbar machen kannst. (Nur dann sind gewisse Banken verpflichtet, die ein Konto zu geben, falls du kein anderes mehr hast)

http://www.schuldnerberatung-euregio.com/zwangsvolls…
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…

bye

Nachtrag:

Auch bei einer neuen Kontoeröffnung solltest du unbedingt
handschriftlich vermerken, dass du nur ein Konto auf
Guthabenbasis willst, da du dich (glaube ich!) sonst strafbar
machen kannst. (Nur dann sind gewisse Banken verpflichtet, die
ein Konto zu geben, falls du kein anderes mehr hast)

Die EV ist glaube ich eh in der Schufa eingetragen.

Aber bevor du Ratenzahlungen oder Berstellungen machst, vergwissere dich lieber auf den Infoseiten.

http://www.schuldnerberatung-euregio.com/zwangsvolls…
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…

bye

Hallo Marion,

die EV wird immer in der Schufa eingetragen. Ein Bankkonto auch. Somit weiss die Bank automatisch von der EV und wird grundsätzlich nur ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen.

Bei Bestellungen auf Ratenzahlung wird kein Versandhaus dieses akzeptieren. Wenn man Glück hat bekommt man die Ware per Nachnahme. In der Regel aber nur per Vorkasse.

Leider wissen wir hier nicht um welche Art von Verträgen hier gesprochen wird.

Es könnte ja auch ein Mietvertrag sein. Warum sollte man diesen nach Abgabe der EV nicht unterzeichnen dürfen?

Gruß

Jörg

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Hallo,

selbstverständlich darf man auch nach abgegebener EV Verträge schließen (ich verwende jetzt mal bewusst diesen anderen Begriff, warum wird gleich kar). Das ganze tägliche Leben besteht doch aus Verträgen, auch wenn man sich dies nicht immer bewusst macht. Morgens beim Bäcker Brötchen kaufen, die im Abo bezogene Zeitung lesen, zur Miete wohnen, ins Kino gehen, mit dem Bus fahren, ein Bier bestellen, … Alles beruht auf Verträgen.

Aufpassen muss man natürlich damit, dass man keine Verträge schließt, die man nicht halten kann, und ganz übel wird es, wenn man nicht einfach nur „weil es dumm gelaufen ist“ einen Vertrag nicht erfüllen kann, sondern vorsätzlich im Wissen, dass man ihn nicht erfüllen kann, ihn trotzdem schließt. Das ist dann u.U. auch strafbar (mit oder ohne EV).

Also im Rahmen der Pfändungsfreigrenze über seine Einnahmen vertraglich zu verfügen ist selbstverständlich auch mit EV in jeder Form möglich. Heikel wird es nur dann, wenn man z.B. sich Dinge auf Rechnung schicken lässt, von denen man weiß, dass man sich nicht bezahlen kann.

Gruß vom Wiz

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