Evakuierung verweigern

Hallo, mir ging da eben eine Frage durch den Kopf…
Da ich bei Google und Co nicht viel gefunden habe, stelle ich sie einfach mal hier in der Hoffnung, dass Einer etwas mehr Wissen in dem Bereich hat und meine Neugier befriedigen kann :smile:

Wenn z.b. eine alte Bombe gefunden wird, wird ja oft auch die Gegend drum herum evakuiert, sprich man muß ggf seine Wohnung verlassen.
Kann man das verweigern und sagen, man möchte zuhause bleiben? Auf eigene Verantwortung versteht sich.
Vielleicht so wie eine Selbstentlassung aus dem Krankenhaus…

Anmerkung: Nein, es geht nicht um einen konkreten Fall und ich bin auch nicht betroffen. Ich kam nur durch die Nachrichten darauf, aber hier konnte mir Google nicht helfen.

Viele Grüße, Kim

hallo frosch
ich denke einmal dass das nicht möglich ist.
der polizeibeamte hat von deiner anwesenheit kenntnis genommen und MUSS handeln. im notfall wirst du aus der wohnung getragen, türöffnung bezahlst du.

nur meine meinung, da ich zugebe, dass ich nix weiss! :wink:
gruß sabine

Hallo,

Kann man das verweigern und sagen, man möchte zuhause bleiben?

klar, aber das hilft nicht, im Zweifel wird die Maßnahme mit Zwang durchgesetzt. Rechtsgrundlage sind die entspr. Polizei- und Katastrophenschutzgesetze.

Gruß,

Malte

Hallo,

ja mann kann es verweigern…die andere Frage ist aber,
ob man sich damit einen Gefallen tut…
siehe dazu das jüngste Beispiel…NACHTERSTEDT…
ich würde mit Sicherheit nicht dort bleiben,wenn sich der Boden ständig
senkt…
Wenn sich die staatlichen Organe zur Evakuierung entschliessen,ist in der Regel auch eine echte Gefahr vorhanden…

„klar, aber das hilft nicht, im Zweifel wird die Maßnahme mit Zwang durchgesetzt. Rechtsgrundlage sind die entspr. Polizei- und Katastrophenschutzgesetze.“

Stimmt. Siehe Elbhochwasser 2002 in Sachsen. Die Polizei hat die Evakuierungen zum eigenen Schutz der Bürger teilweise mit Gewalt durchgesetzt. Es wurde zum Schluss, als es wirklich um Sekunden ging und die Wassermassen immer weiter anwuchsen, nicht mehr diskutiert. Das Boot kam und wenn die Leute nicht sofort mitkamen, wurden sie halt mitgenommen, ob sie wollten oder nicht. Klingt zwar hart, aber ich denke, dass dadurch einigen Menschen das Leben gerettet wurde.

Gruss

Iru

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„klar, aber das hilft nicht, im Zweifel wird die Maßnahme mit
Zwang durchgesetzt. Rechtsgrundlage sind die entspr. Polizei-
und Katastrophenschutzgesetze.“

Stimmt. Klingt zwar hart, aber ich denke, dass dadurch
einigen Menschen das Leben gerettet wurde.

vor allem der Helfer, die dann letztendlich doch nach den nicht evakuierten suchen müssen.

Gruß, Karin

Hallo

Um etwas Ironie ins Spiel zu bringen:

Ein Mann stellt sich vor einen Polizisten, hält sich ne Schusswaffe an den Kopf und meint, „Guten Tag. Ich werde mich jetzt erschießen. Natürlich auf eigene Verantwortung. Sie brauche ich nur als Zeugen und um festzustellen, dass mich auch tatsächlich das Zeitliche segnet.“

Selbstverständlich wird der Polizist einen Teufel tun dagegen nichts zu unternehmen. Entwaffnen -> Schutzgewahrsam -> Psychatrie.

In Deutschland gibt es zwei entscheidende Rechte die für jeden Menschen hier gelten:

  1. Jeder hat das Recht auf LEBEN!

  2. Keiner hat das Recht dieses vorzeitig selbst zu beenden!
    (auch nicht auf eigene Verantwortung)

Gruß