Evang. Trauung und Taufe - Partner kath

Hallo,

mein Verlobter und Ich wollen in einer evangelischen Kirche heiraten und gleichzeitig unseren Sohn evangelisch taufen lassen. Mein Verlobter ist allerdings katholisch. Der Pastor von dem wir getraut werden meinte, dies sei an und für sich kein Problem. Allerdings ist es von den zu besorgenden Dokumenten etwas schwieriger. Leider ist er jetzt aber erst mal im Urlaub.

Ich würde gerne wissen, welche Dokumente wir besorgen müssen, bzw. was alles notwendig ist.

Als Zusatzinfo: Wir heiraten in der Kirche meiner Heimat, nicht in meiner zuständigen Gemeinde.

Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo Yvonne,

Du könntest die Urlaubsvertretung des Pastors fragen oder das durch Anfruf in einer evangelischen Nachbargemeinde klären, so es nicht warten kann, denn ewig dauert so ein Urlaub ja nicht.

Auf der Seite der EKD (evangelische Kirche von Deutschland) gibt es eine Kurzinfo zur Hochzeit und eine eMail für weitere Fragen:
ttp://www.ekd.de/einsteiger/hochzeit.html

Da kann man Dir vermutlich - auch auf den Bereich der Landeskirche, in der die Hochzeit stattfinden soll - kompetentere Auskunft geben als hier.

Viele Grüße

Iris

mein Verlobter und Ich wollen in einer evangelischen Kirche
heiraten und gleichzeitig unseren Sohn evangelisch taufen
lassen. …
Ich würde gerne wissen, welche Dokumente wir besorgen müssen,
bzw. was alles notwendig ist.

Als Zusatzinfo: Wir heiraten in der Kirche meiner Heimat,
nicht in meiner zuständigen Gemeinde.

Davon ausgehend, daß es auch eine evangelische Trauung sein wird, gilt:

  1. Für eine evangelische Trauung ist die vorherige standesamtliche Trauung erforderlich.

  2. Für Trauung und Taufe ist zunächst das Pfarramt des Wohnortes zuständig. Wer auswärts taufen oder sich verheiraten lassen möchte, benötigt dazu ein " Entlaßschreiben" (auch „Dimissoriale“) des eigenen Wohnortpfarramtes. Dafür genügt in der Regel ein Anruf im Pfarramt.

1a. Wenn der/die Geistliche, der Taufe und Trauung ausführt, nicht aus der Gemeinde kommt, in der Taufe und Trauung stattfinden sollen, braucht es die Erlaubnis des dortigen Ortspfarrers/-in, daß er in seiner Kirche tätig werden darf (sogenannte „Zession“). Aber das sollten die Geistlichen eigentlich direkt miteinander besprechen.

  1. Möchte ein katholischer Mensch evangelisch heiraten, braucht er eine " Befreiung von der Formpflicht" („Dispens“ - denn eigentlich wäre er nach katholischem Kirchenrecht zur katholischen Trauung verpflichtet). Dafür ist in der Regel ein Gespräch mit dem kath. Pfarrer erforderlich, in dem der katholische Mensch erklärt, die Kinder nach Möglichkeit katholisch erziehen zu lassen. Wichtig ist: Nach Möglichkeit, denn wenn man diese nicht als gegeben sieht, ist auch eine evangelische Taufe möglich.

  2. Für die Taufe ist mindenstens ein Pate (eine Patin) erforderlich. Er/sie sollte evangelisch sein (Ausnahmen sind mit dem/der taufenden Geistlichen zu besprechen) und muß eine „Patenbescheinigung“ vorlegen. Die gibt es ebenfalls auf Anruf im eigenen Pfarramt.

Davon abgesehen muß jeder Pfarrer, wenn er in Urlaub geht, eine Vertretung für die eigene Gemeinde haben, die bei Fragen auch weiterhelfen kann. Einfach mal anrufen, wenn diese Infos noch nicht ausreichen - oder hier nochmal nachfragen.

Gruß, Martinus…