ich habe eine kleine frage, das recht betreffend.
und zwar isses so, dass wir eine nichtkomerzielle seite betreiben [www.sendereif.de ; die page zu unserer jugendsendung], und da events und termine veroeffentlichen.
ich wuerde nun gern wissen, ob es legal ist, einfach die events von anderen seiten zu uebernehmen, da duerfte doch eigentlich kein copyright drauf sein, oder?
ich wuerde nun gern wissen, ob es legal ist, einfach die
events von anderen seiten zu uebernehmen, da duerfte doch
eigentlich kein copyright drauf sein, oder?
Natürlich besteht da ein Copyright.
Du darfst eigentlich nichts, was andere auf ihre Homepage schreiben so einfach übernehmen, weil die das Urheberrecht darauf haben (selbst, wenn es nur eine Liste mit Terminen ist).
ich wuerde nun gern wissen, ob es legal ist, einfach die
events von anderen seiten zu uebernehmen, da duerfte doch
eigentlich kein copyright drauf sein, oder?
Natürlich besteht da ein Copyright.
Du darfst eigentlich nichts, was andere auf ihre Homepage
schreiben so einfach übernehmen, weil die das Urheberrecht
darauf haben (selbst, wenn es nur eine Liste mit Terminen
ist).
?? Also Du willst uns hier erzählen daß eine Zeile wie
12.02.02 Rosenmontagsumzug Düsseldorf - Auf der Kö ab 11 Uhr
einem Copyright unterliegt?? Ich bin rechtlich nicht so bewandert, aber ich frag mich wirklich, wer wie nachweisen will, daß ihm die Rechte an einem Termin gehören - wie will man denn da einen Anspruch anmelden? Und wer hat die Rechte? Wohl nur der Veranstalter oder jemand, der die Info direkt und ausdrücklich vom Veranstalter hat? Das passt doch alles nicht. Ich darf also nicht einen Termin veröffentlichen, der z.B. in der Zeitung steht?
Stimmt nicht ganz. Richtig ist, dass grundsätzlich mal davon auszugehen ist, dass ein Urheberrecht auf der Info liegt. Diese muss aber auch einen gewissen Grad an einer „persönlichen Schöpfung“ aufweisen.
Dies ist im §3 UrhG „Sammelwerke und Datenbankwerte“ geregelt. Hier heisst es im Absatz 1 …
„Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die Aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbstständige Werke geschützt.“
Dies heiss übersetzt: Nur wenn die Aufzählung eine „persönliche geistige Schöpfung“ ist, ist sie auch schützenswert. Aus diesem Grund sind auch reine Linklisten im Internet nicht geeschützt. Erst wenn nachgewiesen wird, dass die Linkliste einzigartig ist und etwas besonderes aufweist, dann sieht es anders aus.
Daher kannst du meiner Meinung die Termine übernehmen.