Mietanpassung mit Eigenanteil MC
Hi,
endlich mal wieder hier ein Klassiker: *freu*
Guten Tag,
angenommen ein VM strebt eine Klage an, weil Mieter die
formfehlerhafte Mieterhoehung ( somit unwirksam) nicht zahlt,
Hmm, woher möchte der M dies denn wissen?
Genau könnte der M erst wissen wenn die Klageschrift eintrifft…
müsste es soweit kommen? Wer hat einen Nutzen davon?
und innerhalb weniger Tage nach Festellen, das Mieterhoehung
nicht eingegangen ist,
Hier wäre wohl die Zahlung der Mieterhöhung gemeint.
(Nur damit die gleiche Sprache ankommt 
sofort sogar noch eine
Eigenbedarfsklage androht.
Eigenbedarf müsste auch nach einem gültigen Verfahen durchgeführt werden.
Man beachte: Formfehler war:
(Hmm, wäre) 
- keinen Mietspiegel erwaehnt
Wäre auch nur erforderlich wenn es für den Ort und Mietobjekt einen gäbe.
- keine Zustimmung verlangt
Eine Zustimmung wäre bei Gültigkeit der Mietanpassung sowieso zu geben, sie kann für den M kostenpflichtig eingeklagt werden.
Eine Zustimmung wäre auch gegeben bei Einhaltung der erhöhten Mietzahlung. Imho ist auch eine schriftlich Zustimmung mit Unterschrift einklagbar, aber nicht zwingend erforderlich.
- keine gesetzliche Frist beachtet ( ablauf des laufenden
Monats plus 2 monate)
Ja, daran wird die Mietanpassung wohl scheidern.
Vermutlich wird der VM für die Klage einen Anwalt aufsuchen (wäre zum klageeinreichen erfoderlich), der alle Formfehler des VM aufdeckt. Die Mietanpassung würde also eher neu abgefaßt und zugestellt als eine aussichtslose Klage eingereicht. Die Anpassung träte im Ergebnis ggf. nur später ein.
- nur Zeitungsausschnitte des Wochenblattes mit
Wohnungsinseraten markiert ( aehnliche Wohungen, aber neuer
und besser ausgestattet)
Für eine Begründung einer Vergleichsmiete viel zu ungenügend.
Der VM-Anwalt wird es wohl richten…
- das Wort „Vergleichsmiete“ wurde nicht genannt,
Ist ein zutreffender Mietenspiegel vorhanden, macht es keinen Sinn mit Vergleichsmieten zu operieren.
sondern
Mieterhoehungsverlangen nur aufgrund " allgemeiner
Preisanstieg" begruendet
Das wäre die einzig mögliche und richtige Begründung. Alles andere wäre noch besser anfechtbar. Übrigens werden für den VM auch Dienstleistungen teuer, schon allein durch Lohnerhöhungen etc.
( laut bestehenden Mietspiegel gabs
keinen Preisanstieg)
Daruf kommt es auch nicht an. Wenn das Mietobjekt unter dem Mietenspiegel etc. liegt, könnte die Miete alle 15 Monate angepasst werden, solange bis die Miete dem Mietenspiegel (der nur eine mittlere Durchschnittsmiete darstellt) entspricht.
(Nur zur Info: Bis zu 20% innerhalb aller 3 Jahre)
Nur der eine Mieter bekam eine Mieterhoehung, sonst keiner in
Mehrfamilienhaus.
Der VM ist in der Gestaltung der Miete weitgehend frei, sofern kein Mietwucher vor liegt. Ein Recht hier auf Gleichbehandlung durch den VM besteht nicht.
Im Ergebnis entscheidet der VM, wem der VM ein Geschenk in Form einer unterdurchschnittlichen Miete gönnen möchte. Es ist ja sein Mindereinkommen.
wegen der Androhung der Eigenbedarfskuendigung, ist zu
vermuten, das die Mieterhoehung schon der Baustein dazu war.
Vermutungen, Spekulationen und Glauben gehören in das Reich der ******** oder ~~~~~~ 
Sie helfen auch nicht wirklich weiter, schon gar nicht anbahnende Verstimmungen zu lösen oder zu beruhigen…
Also ruhig bleiben und versuchen einen guten Kompromiss auszuhandeln, s. u.
Mieter will es nun auf eine Klage ankommen lassen, ist im
Mieterrechtsschutz.
Gut, der Mieterverein deckt meist nur die erste Instanz ab, mal sehen wer den längeren Atem hat.
Übringens der VM zieht nie aus.
Wer zahlt den Eigenanteil( 150 Euro) der
Rechtsschutzversicherung , wenn Vermieter evntuellen Prozess
verliert?
Der 100%ige Verlierer bezahlt alles, spätestens nach der letzten Instanz. Bei einem Vergleich wäre der Eigenanteil zu erwähnen um da mit aufgenommen zu werden.
Nun mal konkret zum Szenario:
Unnötige aufregende Gefühle sind eher hinderlich.
Vielleicht hat der M ein Interesse ruhig dort wohnen zu bleiben.
Dann würde sich eine andere Gangart als womöglich erfolgversprechender herausstellen:
1.) Erstens herausfinden ob der VM wirklich die Wohnung als Eigenbedarf möchte, oder ob dies nur ein Vorwand war.
2.) Zweitens vom Mieterverein prüfen lassen ob die Mieterhöhung langfristig Ausicht auf Erfolg hat. Wenn dem so ist, dem VM sofort ein adequates Angebot zur Mietanpassung (vom Mieterschutzbund ausrechnen lassen) beginnend in 3 Monaten unterbreiten.
3.) Drittens sich freuen, dass der M solange unter dem Mietenspiegel bezahlt hat und dies dem VM als bisheriges Geschenk anrechnen.
(Fällt schwer, aber wenn der VM die Miete regelmäßig anpaßt, was dem VM auch zusteht, wäre eben dies kein Geschenk mehr.)
4.) Anderfalls könnte es ein langjähriges Klagegefecht werden, das Geldverlust, Zeit, Nerven, Ungewißheit und Streß bedeuten kann.
5.) Da der VM meist mehr zu verlieren hätte, gibt der VM sich auch mehr Mühe…
6.) IdR zieht der M auch nach gewonnen Klagen aus, weil der M weitere Repessialen fürchtet…warum auch immer.
Wenn 1 - 3 nicht fruchten, so kann auch gleich gekündigt werden um
4 - 6 aus dem Wege zu gehen.
Soweit nur als Kurzinfo…
Also abwägen was man wirklich will…und alsbald Handeln!
vlg MC