Evtl. Rückzahlung von Guthaben bei Energieversorger

Ein Bekannter von mir bezieht eine EU-Rente in Höhe von € 860,–. Ferner erhält er zusätzlich € 80,-- vom Sozialamt als Aufstockungsbetrag. Lt. Bescheid seines Energieversorgers, hätte er dort ein Guthaben von ca. € 800,–. Muss er das Guthaben an das Sozialamt zurückzahlen?

WEnn es sich um die Stromrechnung gilt , dann Nein!

Aber sollte es sich um einen Gasanbieter oder umd Wasserrechung handeln, dann wahrscheinlich schon1

Zunächst vielen Dank für Ihre Antwort, aber vielleicht sollte ich meine Frage präzisieren: Mein Bekannter bezahlt sein Gas, seinen Strom und seine Miete selbst. Die Aufstockung von € 80,-- ist dafür gedacht, dass die Grundsicherung in Höhe von € 360,-- erreicht wird. Muss auch dann ggf. das Guthaben an das Sozialamt zurückgezahlt werden?

Dann sollte der sich lieber direkt mit dem Jobcenter in Verbindung setzen. So ist man auch der sichereren Seite.

Hallo! Wenn das Amt diese Summe erfährt wird sie entweder angefordert oder verrechnet, d.h. er bekommt die nächsten Monate weniger Geld.