Evtl. Rückgaberecht

Hallo Zusammen!
Ich habe mir vor drei Tagen einen Laptop gekauft mit dem Betriebssystem LinuxMint.
Firefox war installiert, auf Englisch.
Ich bin davon ausgegangen, dass die Sprache auf Deutsch umgestellt werden kann.
So wie das bei dem Mac oder bei Windows geht.

Leider musste ich mir von dem Verkäufer sagen lassen, dass er sich das erst anschauen muss ob das geht. Auf jeden Fall ist die Sache aber kostenpflichtig.

Ich finde ein solches Verhalten doch recht Merkwürdig. Muss ich das so hinnehmen oder habe ich Möglichkeiten etwas zu tun. Z.B. Rückgabe des Gerätes. Oder auf eine kostenlose umstellung von dem Programm auf deustch.

Danke für Eure Meinungen

hallo.

Leider musste ich mir von dem Verkäufer sagen lassen, dass er
sich das erst anschauen muss ob das geht. Auf jeden Fall ist
die Sache aber kostenpflichtig.

toller service. bei dem händler hätte ich zum letzten mal gekauft.

Ich finde ein solches Verhalten doch recht Merkwürdig. Muss
ich das so hinnehmen oder habe ich Möglichkeiten etwas zu tun.
Z.B. Rückgabe des Gerätes.

um das zu beantworten, müßtest du erstmal FAQ:1129 beachten.

Oder auf eine kostenlose umstellung von dem Programm auf deustch.

schau mal, ob dir das hier weiterhilft:
http://www.linuxmintusers.de/index.php?topic=5282.0

gruß

michael

Hallo!

… Laptop gekauft … Firefox war installiert, auf Englisch.

Betriebsanleitung, Hilfefunktionen und alles, was man zur Nutzung der Software braucht, muß in der Landessprache, also Deutsch, vorliegen, bzw. installiert sein. Alles andere stellt einen Produktmangel dar. Siehe § 5 UWG und. § 5a UWG sowie einschlägige Urteile.

… dass die Sprache auf Deutsch umgestellt werden kann.

Wenn das möglich ist, gibt es keinen Grund zur Beanstandung. Ist aber nicht in der Landessprache ersichtlich, wie man diese Umstellung zustande bringt, ist es ein Mangel und der Verkäufer muß nachbessern.

Auf jeden Fall ist die Sache aber kostenpflichtig.

Der Verkäufer befindet sich auf dem Holzweg. Nicht abwimmeln lassen. Der Verkäufer muß nachbessern und darf dem Kunden dafür nichts in Rechnung stellen.

Gruß
Wolfgang

Wenn sich eine an Endverbraucher in Deutschland vertriebene Software nur mit Fremdsprachenkenntnissen bedienen läßt, liegt auch nach § 434 BGB ein Sachmangel vor.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

haben Sie das Gerät im Ladengeschäft gekauft? Wenn ja, sieht das schlecht aus, denn Sie hatten ja Gelegenheit sich ausreichend zu informieren. Von etwas Ausgehen ohne dieses genau zu hinterfragen reicht leider nicht aus, um daraus irgendwelche kostenlosen Leistungen oder Rückgabeansprüche abzuleiten. Sollten Sie das Gerät online gekauft haben, hängen Rückgabe oder andere Leistungen davon ab, wie die Online-Beschreibung war und wie die Geschäftsbedingungen sind und ob es extra für Sie konfiguriert wurde.

Liebe Grüsse
Sunnyhexe